Haus­ei­gen­tümer haften für her­ab­stür­zende Eis­zapfen

Mai 20, 2025

Haus­ei­gen­tümer haften für her­ab­stür­zende Eis­zapfen

Landgericht Wuppertal Urt. v. 11.01.2012, Az. 8 S 56/11

RA und Notar Krau

Liebe Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer,

der Winter kann wunderschön sein. Doch er birgt auch Gefahren. Besonders, wenn Eis und Schnee von Ihrem Dach fallen. Hier ist Vorsicht geboten!


Wenn Eis und Schnee vom Dach fallen

Stellen Sie sich vor, dicke Eiszapfen hängen an Ihrem Dach. Oder ein großer Schneeüberhang droht herunterzufallen. Wenn diese auf die Straße stürzen, kann es gefährlich werden.

Sie können Autos beschädigen oder sogar Menschen verletzen.


Ihre Verantwortung als Eigentümer

Als Hausbesitzer tragen Sie hier eine wichtige Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass solche Gefahren nicht entstehen.

Das bedeutet: Sie sollten Eis und Schnee von Ihrem Dach entfernen. Oder Sie müssen den gefährdeten Bereich absperren.

Haus­ei­gen­tümer haften für her­ab­stür­zende Eis­zapfen


Ein Fall aus Wuppertal

Das zeigt ein Urteil aus Wuppertal. Dort hatte eine Hausbesitzerin nichts unternommen. Eiszapfen fielen von ihrem Dach. Sie beschädigten ein parkendes Auto. Der Schaden betrug über 2.000 Euro.

Das Gericht entschied: Die Hausbesitzerin muss den Schaden bezahlen. Obwohl man in Wuppertal weniger Schnee erwartet.

Es ging hier nicht um eine Dachlawine. Es ging um die Eiszapfen, die sie hätte entfernen müssen.


Schützen Sie sich und andere!

Dieses Urteil macht deutlich: Hauseigentümer haften für solche Schäden. Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst. Entfernen Sie Eis und Schnee von Ihrem Dach.

So schützen Sie sich vor teuren Überraschungen. Und Sie schützen andere vor Schäden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Herzliche Grüße,

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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