Hauseigentümer haften für herabstürzende Eiszapfen
Landgericht Wuppertal Urt. v. 11.01.2012, Az. 8 S 56/11
Liebe Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer,
der Winter kann wunderschön sein. Doch er birgt auch Gefahren. Besonders, wenn Eis und Schnee von Ihrem Dach fallen. Hier ist Vorsicht geboten!
Stellen Sie sich vor, dicke Eiszapfen hängen an Ihrem Dach. Oder ein großer Schneeüberhang droht herunterzufallen. Wenn diese auf die Straße stürzen, kann es gefährlich werden.
Sie können Autos beschädigen oder sogar Menschen verletzen.
Als Hausbesitzer tragen Sie hier eine wichtige Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass solche Gefahren nicht entstehen.
Das bedeutet: Sie sollten Eis und Schnee von Ihrem Dach entfernen. Oder Sie müssen den gefährdeten Bereich absperren.
Das zeigt ein Urteil aus Wuppertal. Dort hatte eine Hausbesitzerin nichts unternommen. Eiszapfen fielen von ihrem Dach. Sie beschädigten ein parkendes Auto. Der Schaden betrug über 2.000 Euro.
Das Gericht entschied: Die Hausbesitzerin muss den Schaden bezahlen. Obwohl man in Wuppertal weniger Schnee erwartet.
Es ging hier nicht um eine Dachlawine. Es ging um die Eiszapfen, die sie hätte entfernen müssen.
Dieses Urteil macht deutlich: Hauseigentümer haften für solche Schäden. Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst. Entfernen Sie Eis und Schnee von Ihrem Dach.
So schützen Sie sich vor teuren Überraschungen. Und Sie schützen andere vor Schäden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Herzliche Grüße,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.