Herausgabe und Nutzungsentschädigung Hausgrundstück – OLG Brandenburg 13 U 42/10
Inhaltsverzeichnis:
In dem Fall ging es um eine Klage auf Herausgabe und Nutzungsentschädigung eines Hausgrundstücks,
die von den Erben des verstorbenen Eigentümers gegen den Beklagten erhoben wurde, der das Grundstück aufgrund eines testamentarischen Wohnrechts nutzt.
Die Kläger hatten Prozesskostenhilfe für ihre Berufung gegen ein Urteil beantragt, das ihre Ansprüche abgewiesen hatte.
Das Gericht entschied, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat, da der Beklagte ein Besitzrecht am Grundstück hat.
Dieses Recht beruht auf einem Wohnrechtsvermächtnis der Mutter der Kläger, das diese in ihrem Testament zugunsten des Beklagten verfügt hatte.
Obwohl die Kläger das Wohnrecht ursprünglich akzeptiert hatten, argumentierten sie später, dass das Vermächtnis unwirksam sei, weil es ihren Pflichtteilsanspruch verletzt hätte.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Vermächtnis gültig ist und die Kläger keinen Anspruch auf Herausgabe haben,
da ihre Erbquote dem gesetzlichen Erbteil entspricht und sie ihren Erbteil nicht ausgeschlagen haben.
Zudem sei ein Wertvergleich, wie ihn die Kläger forderten, unzulässig, da dies nur in bestimmten Fällen von Anrechnung und Ausgleich nach §§ 2315, 2316 BGB zulässig ist, die hier nicht vorlagen.
Letztlich blieb das Wohnrecht des Beklagten bestehen, und die Klage wurde abgewiesen.
Ein Wohnrechtsvermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer Person (dem Vermächtnisnehmer) das Recht einräumt,
nach dem Tod des Erblassers eine Immobilie oder einen Teil davon unentgeltlich zu bewohnen.
Wesentliche Punkte:
Vorteile:
Nachteile:
Beispiel:
Ein Erblasser setzt seine Tochter als Alleinerbin ein und räumt seinem Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung ein.
Der Ehepartner kann die Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin unentgeltlich bewohnen.
Rechtliche Grundlagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.