Hessisches LAG 10 Sa 295/08

August 7, 2022

Hessisches LAG 10 Sa 295/08

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied, dass ein Organmitglied (Vorstandsvorsitzender) nicht persönlich für den Schaden haftet,

der einem Arbeitnehmer entsteht, wenn der Arbeitgeber (eine Aktiengesellschaft) das Altersteilzeitwertguthaben nicht ausreichend gegen Insolvenz absichert.

Sachverhalt:

  • Der Kläger war Arbeitnehmer und Aufsichtsratsmitglied der Firma A.
  • Er schloss einen Altersteilzeitvertrag mit der Firma A., der eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens durch einen Avalkreditrahmenvertrag vorsah.
  • Die Firma A. konnte keine Bürgschaft erhalten und bot stattdessen eine Sicherungsübereignung von Sachgegenständen an, was der Kläger ablehnte.
  • Die Firma A. wurde insolvent, das Arbeitsverhältnis des Klägers gekündigt und sein Wertguthaben nicht vollständig ausgezahlt.
  • Der Kläger klagte auf Schadensersatz gegen den Vorstandsvorsitzenden der Firma A.

Entscheidung des LAG:

  • Die Klage wurde abgewiesen.
  • Das LAG stellte fest, dass die Firma A. ihre Pflicht zur Insolvenzsicherung verletzt hatte.
  • Es entschied jedoch, dass der Vorstandsvorsitzende nicht persönlich haftet.
  • Begründung: § 8a Altersteilzeitgesetz ist kein Schutzgesetz, das eine Durchgriffshaftung auf Organmitglieder ermöglicht. Es verpflichtet nur den Arbeitgeber zur Absicherung.
  • Der Hilfsantrag auf Zahlung wurde nicht geprüft, da der Feststellungsantrag zulässig war.

Rechtliche Erwägungen:

Hessisches LAG 10 Sa 295/08

  • Vertraglicher Schadensersatz: Eine persönliche Haftung des Vorstandsvorsitzenden wurde im Altersteilzeitvertrag nicht vereinbart.
  • § 311 Abs. 3 BGB: Eine Haftung nach dieser Norm scheidet aus, da der Vorstandsvorsitzende kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat.
  • § 823 Abs. 1 BGB: Ein Schadensersatzanspruch nach dieser Norm besteht nicht, da das Wertguthaben kein absolutes Recht ist.
  • § 823 Abs. 2 BGB: Ein Schadensersatzanspruch nach dieser Norm scheidet aus, da § 8a Altersteilzeitgesetz kein Schutzgesetz ist, das eine Durchgriffshaftung ermöglicht.
  • Mitverschulden und Schadensminderungspflicht: Diese Aspekte wurden nicht geprüft, da die Klage bereits aufgrund fehlender Haftungsgrundlage abgewiesen wurde.

Fazit:

Organmitglieder haften nicht automatisch persönlich für Pflichtverletzungen der juristischen Person, auch wenn diese zu einem Schaden für den Arbeitnehmer führen.

Eine Durchgriffshaftung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht keine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine persönliche Haftung des Vorstandsvorsitzenden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

control, tax office, text

BFH Urteil 28.02.2024 – II R 27/21 – Parkhausbetrieb als Verwaltungsvermögen

September 18, 2024
BFH Urteil 28.02.2024 – II R 27/21 – Parkhausbetrieb als VerwaltungsvermögenZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Bundesfin…
yellow mailbox on brown wall bricks

BAG 2 AZR 213/23 – Beweis des ersten Anscheins – Zustellung Einwurf-Einschreiben

September 14, 2024
BAG 2 AZR 213/23 – Beweis des ersten Anscheins – Zustellung Einwurf-EinschreibenRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG…
woman holding stomach

Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – BAG 9 AZR 165/23

September 14, 2024
Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – BAG 9 AZR 165/23RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesarbeitsgerichts befasst sich mit der Fr…