Hinterbliebenengeld
OLG Frankfurt 3 U 103/24
Beschluss vom 21.11.2024
Anspruch des Sohnes auf Hinterbliebenengeld gegen den Mörder seiner Mutter
Sachverhalt:
Der Kläger, ein Insolvenzverwalter, klagt im Namen des Insolvenzschuldners gegen den Beklagten, der die Mutter des Insolvenzschuldners ermordet hat.
Der Kläger fordert eine Entschädigung für das seelische Leid des Insolvenzschuldners aufgrund des Todes seiner Mutter.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger die gesundheitlichen Folgen der Tat für den Insolvenzschuldner nicht ausreichend dargelegt habe.
Der Kläger beantragt nun Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG Frankfurt gewährt dem Kläger teilweise Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Frankfurt betont den Anspruch auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB und gewährt dem Kläger teilweise Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren.
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes wird auf 10.000 Euro festgelegt, da der Kläger die Leidenssituation des Insolvenzschuldners nur unzureichend dargelegt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.