Höhe des Trennungsunterhalts

November 28, 2025

Höhe des Trennungsunterhalts

Berücksichtigung des Vermögens bei der Ehegatten bei Entscheidung über den Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses

Gericht: OLG Celle

Datum: 25.10.2023

Aktenzeichen: 21 UF 105/23

Entscheidungsform: Beschluss

Verfahrensgang

vorgehend: AG Tostedt – 01.06.2023 – AZ: 23 F 282/22

Worum geht es in diesem Fall?

Das Oberlandesgericht Celle hat am 25. Oktober 2023 eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Aktenzeichen lautet 21 UF 105/23. Es geht um einen Streit zwischen zwei Eheleuten. Die beiden haben sich getrennt. Sie sind aber noch nicht geschieden. Die Frau möchte von ihrem Mann Unterhalt bekommen. Das nennt man Trennungsunterhalt.

Um diesen Unterhalt vor Gericht zu fordern, braucht die Frau einen Anwalt. Anwälte und Gerichte kosten Geld. Die Frau sagt, sie hat kein Geld für den Anwalt. Deshalb verlangt sie von ihrem Mann einen sogenannten „Verfahrenskostenvorschuss“. Das bedeutet, der Mann soll ihr das Geld für den Prozess vorstrecken.

Die Vorgeschichte

Das Paar hat im Jahr 2014 geheiratet. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Die Trennung ist schon einige Zeit her. Die Frau ist krank. Sie hat eine chronische Erkrankung der Leber. Deswegen kann sie nicht arbeiten gehen. Sie bekommt eine sehr kleine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Zusätzlich erhält sie Geld vom Staat. Sie pflegt außerdem ihre kranke Mutter.

Der Mann ist dagegen sehr wohlhabend. Ihm gehört eine Firma für Tontechnik. Er besitzt mehrere Immobilien. Dazu gehören sein Wohnhaus, eine Gewerbehalle und eine Ferienwohnung auf der Insel Curaçao. Er verdient gut und bekommt Mieteinnahmen.

Der Streitpunkt

Es gab ein Problem. Die Frau hatte früher ein eigenes Haus. Das hat sie verkauft. Von einem Teil des Geldes hat sie Goldbarren gekauft. Diese Goldbarren sind etwa 11.000 Euro wert.

Ein früheres Gericht, das Amtsgericht Tostedt, hatte den Antrag der Frau abgelehnt. Die Richter dort sagten: Die Frau ist nicht bedürftig. Sie besitzt ja Gold. Sie soll erst ihre Goldbarren verkaufen. Mit diesem Geld soll sie den Anwalt bezahlen. Der Mann müsse ihr nichts geben.

Höhe des Trennungsunterhalts

Gegen diese Entscheidung hat sich die Frau gewehrt. Sie legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle ein. Sie sagte, sie braucht das Gold für ihre Altersvorsorge und für Notfälle.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Die Richter in Celle haben der Frau recht gegeben. Sie haben die Entscheidung des Amtsgerichts geändert. Der Mann muss der Frau nun 7.658,78 Euro zahlen. Mit diesem Geld kann sie den Prozess um den Unterhalt führen.

Die Begründung der Richter

Die Richter haben ihre Entscheidung sehr genau begründet. Sie stützen sich auf den Grundsatz der Fairness. Im Gesetz nennt man das „Billigkeit“.

Hier sind die wichtigsten Gründe in einfacher Sprache:

  1. Schutz des Vermögens: Normalerweise muss man sein eigenes Geld für einen Prozess nutzen. Aber es gibt Ausnahmen. Die Frau ist krank und schon 54 Jahre alt. Sie wird wahrscheinlich nie wieder viel Geld verdienen. Ihre Rente wird später sehr klein sein. Deshalb darf sie ihr restliches Vermögen behalten. Das Gold ist ihr „Notgroschen“ für das Alter und für Krankheitskosten. Das Gericht nennt das „Schonvermögen“.
  2. Der Reichtum des Mannes: Die Richter haben geschaut, wie viel Geld der Mann hat. Je reicher der Partner ist, desto weniger muss der arme Partner sein eigenes Erspartes aufbrauchen. Der Mann hat ein sehr hohes Einkommen. Das Gericht hat genau nachgerechnet. Nach Abzug von Steuern und Schulden hat er jeden Monat etwa 6.600 Euro zur Verfügung. Das ist sehr viel Geld.
  3. Verantwortung in der Ehe: Die beiden sind noch verheiratet. Auch wenn sie getrennt leben, haben sie noch Verantwortung füreinander. Das ist anders als bei geschiedenen Leuten. Weil der Mann so viel Geld hat und die Frau so wenig, ist es nur fair, wenn er die Kosten trägt. Es wäre ungerecht, wenn die Frau ihre letzte Sicherheit aufgeben müsste.

Wie das Gericht das Einkommen berechnet hat

Der Mann hatte versucht, sein Einkommen niedriger darzustellen. Er hat Abschreibungen für seine Häuser geltend gemacht. Das Gericht hat das aber nicht akzeptiert. Abschreibungen sind Rechenwerte für die Steuer, aber kein echter Geldverlust. Auch Corona-Hilfen, die seine Firma bekommen hat, hat das Gericht als Einkommen gezählt. So kamen die Richter auf das hohe monatliche Einkommen des Mannes.

Das Ergebnis

Die Frau darf ihre Goldbarren behalten. Sie muss diese nicht verkaufen, um ihr Recht vor Gericht zu bekommen. Der Mann ist leistungsfähig genug. Er muss die Kosten für den Anwalt der Frau übernehmen. Damit kann nun geklärt werden, wie viel Unterhalt er ihr monatlich zahlen muss. Die Frau hat nun die Chance, ihre Ansprüche fair prüfen zu lassen, ohne ihre Altersvorsorge zu verlieren.

RA und Notar Krau

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