Höhe des Trennungsunterhalts
Berücksichtigung des Vermögens bei der Ehegatten bei Entscheidung über den Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
Gericht: OLG Celle
Datum: 25.10.2023
Aktenzeichen: 21 UF 105/23
Entscheidungsform: Beschluss
Verfahrensgang
vorgehend: AG Tostedt – 01.06.2023 – AZ: 23 F 282/22
Worum geht es in diesem Fall?
Das Oberlandesgericht Celle hat am 25. Oktober 2023 eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Aktenzeichen lautet 21 UF 105/23. Es geht um einen Streit zwischen zwei Eheleuten. Die beiden haben sich getrennt. Sie sind aber noch nicht geschieden. Die Frau möchte von ihrem Mann Unterhalt bekommen. Das nennt man Trennungsunterhalt.
Um diesen Unterhalt vor Gericht zu fordern, braucht die Frau einen Anwalt. Anwälte und Gerichte kosten Geld. Die Frau sagt, sie hat kein Geld für den Anwalt. Deshalb verlangt sie von ihrem Mann einen sogenannten „Verfahrenskostenvorschuss“. Das bedeutet, der Mann soll ihr das Geld für den Prozess vorstrecken.
Die Vorgeschichte
Das Paar hat im Jahr 2014 geheiratet. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Die Trennung ist schon einige Zeit her. Die Frau ist krank. Sie hat eine chronische Erkrankung der Leber. Deswegen kann sie nicht arbeiten gehen. Sie bekommt eine sehr kleine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Zusätzlich erhält sie Geld vom Staat. Sie pflegt außerdem ihre kranke Mutter.
Der Mann ist dagegen sehr wohlhabend. Ihm gehört eine Firma für Tontechnik. Er besitzt mehrere Immobilien. Dazu gehören sein Wohnhaus, eine Gewerbehalle und eine Ferienwohnung auf der Insel Curaçao. Er verdient gut und bekommt Mieteinnahmen.
Der Streitpunkt
Es gab ein Problem. Die Frau hatte früher ein eigenes Haus. Das hat sie verkauft. Von einem Teil des Geldes hat sie Goldbarren gekauft. Diese Goldbarren sind etwa 11.000 Euro wert.
Ein früheres Gericht, das Amtsgericht Tostedt, hatte den Antrag der Frau abgelehnt. Die Richter dort sagten: Die Frau ist nicht bedürftig. Sie besitzt ja Gold. Sie soll erst ihre Goldbarren verkaufen. Mit diesem Geld soll sie den Anwalt bezahlen. Der Mann müsse ihr nichts geben.
Gegen diese Entscheidung hat sich die Frau gewehrt. Sie legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle ein. Sie sagte, sie braucht das Gold für ihre Altersvorsorge und für Notfälle.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Die Richter in Celle haben der Frau recht gegeben. Sie haben die Entscheidung des Amtsgerichts geändert. Der Mann muss der Frau nun 7.658,78 Euro zahlen. Mit diesem Geld kann sie den Prozess um den Unterhalt führen.
Die Begründung der Richter
Die Richter haben ihre Entscheidung sehr genau begründet. Sie stützen sich auf den Grundsatz der Fairness. Im Gesetz nennt man das „Billigkeit“.
Hier sind die wichtigsten Gründe in einfacher Sprache:
Wie das Gericht das Einkommen berechnet hat
Der Mann hatte versucht, sein Einkommen niedriger darzustellen. Er hat Abschreibungen für seine Häuser geltend gemacht. Das Gericht hat das aber nicht akzeptiert. Abschreibungen sind Rechenwerte für die Steuer, aber kein echter Geldverlust. Auch Corona-Hilfen, die seine Firma bekommen hat, hat das Gericht als Einkommen gezählt. So kamen die Richter auf das hohe monatliche Einkommen des Mannes.
Das Ergebnis
Die Frau darf ihre Goldbarren behalten. Sie muss diese nicht verkaufen, um ihr Recht vor Gericht zu bekommen. Der Mann ist leistungsfähig genug. Er muss die Kosten für den Anwalt der Frau übernehmen. Damit kann nun geklärt werden, wie viel Unterhalt er ihr monatlich zahlen muss. Die Frau hat nun die Chance, ihre Ansprüche fair prüfen zu lassen, ohne ihre Altersvorsorge zu verlieren.
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