Höhe einer Sozialplanabfindung – Widerklage – BAG 1 AZR 252/21
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) betrifft eine Revision bezüglich der Höhe einer Sozialplanabfindung und einer damit verbundenen Widerklage.
Der Fall dreht sich um einen Arbeitnehmer, der nach der Stilllegung eines Betriebs eine Abfindung erhielt, deren Höhe er für unzureichend hielt.
Er argumentierte, dass eine Regelung im Sozialplan, welche die Abfindung auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters verstößt.
Das BAG wies die Revision des Arbeitnehmers ab und bestätigte die Abweisung der Widerklage.
Es entschied, dass die Höchstbetragsregelung im Sozialplan rechtens ist und nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
Obwohl ältere Arbeitnehmer möglicherweise stärker betroffen sind, sei dies gerechtfertigt, um eine gerechte Verteilung der begrenzten Mittel des Sozialplans zu gewährleisten.
Das Gericht argumentierte, dass Sozialpläne typischerweise eine zukunftsorientierte Unterstützung bieten sollen und nicht unbedingt alle Nachteile eines Arbeitsplatzverlusts kompensieren müssen.
Die Höchstbetragsregelung sei somit geeignet, erforderlich und angemessen, um dieses Ziel zu erreichen.
Das BAG entschied weiterhin, dass keine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich sei, da die relevanten Grundsätze bereits durch dessen Rechtsprechung geklärt seien.
In Bezug auf die Kostenentscheidung wurde festgelegt, dass der Beklagte die Kosten der Revision zu tragen hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.