Hunde erhalten kein Schmerzengeld
AG Wiesbaden Beschl. v. 18.08.2011, Az: 93 C 2691/11
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
als Rechtsanwalt und Notar Krau ist es mir ein Anliegen, juristische Themen verständlich zu machen. Heute sprechen wir über ein Urteil, das viele Hundebesitzer überraschen könnte.
Stellen Sie sich vor, Ihr geliebter Hund erleidet Schmerzen.
Man würde meinen, ihm stünde Schmerzensgeld zu. Doch das deutsche Recht sieht das anders.
Hunde haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies wurde bereits 2011 von hessischen Richtern entschieden.
Das Gesetz sagt: Tiere sind Lebewesen. Aber sie sind dem Menschen nicht gleichgestellt.
Das Amtsgericht befand: Ein Hundehalter kann kein Schmerzensgeld für seinen Hund fordern.
Dies galt auch, wenn der Hund beim Hundefriseur Schmerzen hatte.
Es gab einen Streit in einem Hundesalon. Ein Hund hatte fünf neue Hundedecken verschmutzt. Der Salonbesitzer wollte dafür Schadenersatz.
Der Hundehalter wehrte sich. Er sprach von Mitschuld des Salonbesitzers. Und er forderte Schmerzensgeld für seinen Hund.
Die Richter sahen eine Mitschuld des Salonbesitzers. Er hatte die Decken auf dem Boden ausgelegt. So begünstigte er den Schaden. Der Schadenersatz wurde um 25 Prozent gekürzt.
Doch den Schmerzensgeldanspruch für den Hund lehnten sie ab. Das deutsche Recht sieht dies einfach nicht vor.
Viele Grüße,
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.