Ich bin als Privatmann abgemahnt worden wegen angeblich unerlaubtem Download – gibt mir meine Rechtsschutzversicherung Deckung?

Oktober 15, 2025

Ich bin als Privatmann abgemahnt worden wegen angeblich unerlaubtem Download – gibt mir meine Rechtsschutzversicherung Deckung?

Deckung der Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung wegen illegalen Downloads (Urheberrecht)

Die schlechte Nachricht vorweg: In den meisten gängigen Privatrechtsschutzversicherungen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen (wie unerlaubte Downloads/Filesharing) in der Regel ausgeschlossen.

Hier sind die Details dazu und was Sie dennoch tun können:

Der Regelfall: Ausschluss der Deckung

Urheberrecht ausgeschlossen:

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ARB) der meisten Versicherer sehen einen Leistungsausschluss für urheberrechtliche Streitigkeiten vor.

Grund:

Die Versicherungen sehen das Risiko in diesem Bereich oft als schwer kalkulierbar an, insbesondere da Abmahnungen wegen Filesharing lange Zeit sehr häufig waren und hohe Kosten verursachen konnten.

Mögliche Ausnahmen und Sondertarife

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und spezielle Angebote, bei denen zumindest eine begrenzte Deckung möglich ist:

Spezialtarife („Internet-Rechtsschutz“): Einige Versicherer bieten spezielle Internet- oder Cyber-Rechtsschutz-Bausteine an (z.B. ARAG web@ktiv oder Allianz Premium Tarif mit begrenzter Deckung), die urheberrechtliche Angelegenheiten, wie eine Abmahnung wegen Filesharing, unter Umständen und bis zu einer bestimmten Summe (z.B. 1.000 €) abdecken können.

Ich bin als Privatmann abgemahnt worden wegen angeblich unerlaubtem Download – gibt mir meine Rechtsschutzversicherung Deckung?

Kulanzanfrage:

Sie sollten trotz des Ausschlusses immer bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen. Manchmal übernehmen Versicherungen die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt aus Kulanz.

Kostenlose Hotline/Rechtsberatung:

Viele Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Dies kann ein wichtiger erster Schritt sein, um die Abmahnung einschätzen zu lassen.

Sofortige Schritte bei Erhalt der Abmahnung

Da eine Abmahnung fast immer kurze Fristen setzt und die Deckung unsicher ist, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich:

Ruhe bewahren und Fristen notieren.

NICHTS unterschreiben: Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte, oft zu weit gefasste, Unterlassungserklärung oder leisten Sie Zahlungen.

Anwalt kontaktieren: Suchen Sie sofort einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser kann:

Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um Vertragsstrafen zu vermeiden.

Die Höhe der Forderungen (Schadensersatz und Anwaltskosten der Gegenseite) prüfen und diese oft deutlich reduzieren.

Deckungsanfrage stellen:

Informieren Sie parallel Ihre Rechtsschutzversicherung über den Sachverhalt und fragen Sie schriftlich (am besten per E-Mail oder über das Online-Portal) nach einer Deckungszusage.

Mein Ratschlag:

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsanfrage zu stellen, und suchen Sie parallel einen spezialisierten Anwalt auf. Warten Sie nicht auf die Antwort der Versicherung, da die Fristen in der Abmahnung sehr kurz sind.

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