Ich habe den Grundsteuerwertbescheid rechtskräftig werden lassen – was kann ich jetzt noch tun?
Das ist eine schwierige Situation, da der Grundsteuerwertbescheid ein sogenannter Grundlagenbescheid ist. Ist dieser Bescheid rechtskräftig (bestandskräftig) geworden, weil Sie die einmonatige Einspruchsfrist verpasst haben, ist er bindend und kann grundsätzlich nicht mehr wegen Fehlern in der Bewertung angegriffen werden. Das gilt auch für die folgenden Bescheide (Grundsteuermessbescheid und später der Grundsteuerbescheid der Gemeinde).
Dennoch gibt es, je nach Sachlage, noch begrenzte Möglichkeiten und andere Vorgehensweisen, die Sie prüfen sollten:
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann eine Korrektur unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich sein:
Offensichtliche Fehler des Finanzamts (schreib- oder rechentechnischer Art):
Liegen im Bescheid offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. Tippfehler, Rechenfehler, falsche Übernahme von Daten aus der Akte) vor, kann das Finanzamt den Bescheid von Amts wegen nach § 129 Abgabenordnung (AO) berichtigen. Hierauf können Sie hinweisen und eine Korrektur beantragen.
Haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung selbst falsche Angaben gemacht, die zu einem fehlerhaften Grundsteuerwert geführt haben (z. B. falsche Grundstücksfläche, falsches Baujahr), kann dies unter Umständen als nachträglich bekannt gewordene Tatsache gewertet werden.
In manchen Bundesländern wird die Möglichkeit der Fortschreibung (§222 BewG) in solchen Fällen als Weg gesehen, Fehler in der Erklärung auch nach Fristablauf zu berichtigen. Hierzu müssten Sie dem Finanzamt die korrigierten Angaben mitteilen und eine entsprechende Änderung beantragen.
Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, könnten Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
Dies ist nur möglich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Einspruchsfrist einzuhalten (z. B. Krankenhausaufenthalt, längere, unvorhersehbare Abwesenheit ohne Möglichkeit zur Vorsorge).
Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und gleichzeitig müssten Sie den Einspruch nachholen.
Die Hürden für eine „Unschuld“ sind im Steuerrecht sehr hoch.
Der Grundsteuerwertbescheid wird vorbehaltlich einer späteren Entscheidung in den laufenden Musterklagen gegen die Grundsteuer-Reform rechtskräftig.
Da Sie keinen Einspruch eingelegt haben, profitieren Sie nicht automatisch von einer möglichen positiven Gerichtsentscheidung.
Der bestandskräftige Bescheid ist bis zu seiner formellen Aufhebung durch ein Gericht bindend.
Sie könnten sich jedoch bei Ihrem Finanzamt beraten lassen, ob die Finanzverwaltung in Ihrem Bundesland im Falle eines höchstrichterlichen Urteils, das die Reform kippt, eine generelle Korrektur auch für bestandskräftige Bescheide vornehmen würde (oft als sogenannte „Nichtanwendungserlasse“ für bestimmte Fälle). Dies ist jedoch nicht garantiert und liegt im Ermessen der Finanzverwaltung.
Der nächste Bescheid ist der Grundsteuermessbescheid. Hier könnten Sie nur noch Fehler anfechten, die nach der Feststellung des Grundsteuerwerts gemacht wurden, wie z. B. eine falsche Steuermesszahl oder eine falsche Berechnung des Messbetrags.
Einwendungen gegen den Grundsteuerwert selbst sind hier nicht mehr möglich, da dieser Bescheid dem Messbescheid als Grundlage dient.
Da die Frist bereits verstrichen ist, empfehle ich Ihnen dringend, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf Grundsteuer spezialisiert ist. Diese können Ihren konkreten Fall prüfen und die Aussicht auf Erfolg der verbleibenden Optionen (insbesondere Fehlerkorrektur nach §129 AO oder Fortschreibung nach §222 BewG) realistisch einschätzen.