Ich habe meinen Prozess gewonnen – Muss mir jetzt der Gegner die Rechtsschutz-Selbstbeteiligung ersetzen?
Ja, wenn Sie den Prozess vollständig gewinnen, muss Ihnen der Gegner in der Regel auch Ihre Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung ersetzen. Dies ist eine sehr wichtige und gute Nachricht für Sie. Sie bleiben also am Ende nicht auf diesen Kosten sitzen.
Die Selbstbeteiligung (oft auch Selbstbehalt genannt) ist ein fester Betrag. Diesen Betrag müssen Sie bei einem Rechtsschutzfall zuerst selbst bezahlen. Das haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung so vereinbart. Die Höhe des Betrages steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Meistens sind das 150 Euro oder 250 Euro. Durch diese Selbstbeteiligung wird Ihr monatlicher Beitrag zur Versicherung günstiger. Die Versicherung übernimmt dann die restlichen Kosten für Anwalt und Gericht. Das passiert, nachdem Sie Ihren Anteil bezahlt haben.
Wenn Sie vor Gericht gewinnen, gilt in Deutschland der Grundsatz: Der Verlierer zahlt. Das bedeutet: Ihr Gegner muss alle Verfahrenskosten tragen. Zu diesen Kosten gehören die Gerichtskosten und auch Ihre Anwaltskosten.
Wichtig: Der Gegner muss nur die gesetzlich festgelegten Kosten ersetzen.
Ihre Selbstbeteiligung ist Teil Ihrer Anwaltskosten. Diese Kosten muss der Gegner tragen. Das Geld für die gesamten Anwaltskosten wird also vom Gegner oder seiner Versicherung bezahlt. Es wird aber nicht direkt an Sie überwiesen. Das läuft in der Regel über Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihren Anwalt.
Das ist der sogenannte Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. Das bedeutet: Sie als Versicherungsnehmer haben bei der Kostenerstattung Vorrang. Sie bekommen Ihren Eigenanteil zuerst zurück. Erst danach bekommt die Versicherung den Rest. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Sie erhalten den Betrag zurück, den Sie selbst bezahlt haben.
Manchmal gewinnen Sie den Prozess nicht komplett. Sie gewinnen nur zum Teil. Man spricht dann von einem Teilerfolg. Auch in diesem Fall wird die Selbstbeteiligung anteilig erstattet. Wenn Sie zum Beispiel 80 Prozent gewinnen, muss der Gegner auch 80 Prozent der Kosten zahlen. Sie erhalten dann auch 80 Prozent Ihrer Selbstbeteiligung zurück. Der Betrag, der am Ende bei Ihnen hängen bleibt, wird deutlich kleiner.
Sie müssen nach dem Urteil nicht selbst aktiv beim Gegner die Selbstbeteiligung einfordern. Ihr Anwalt kümmert sich um die gesamte Kostenfestsetzung. Er sorgt dafür, dass die Kosten korrekt berechnet werden. Er veranlasst auch die Rückerstattung an Sie.
Am besten fragen Sie einfach bei Ihrem Anwalt nach. Er kann Ihnen ganz genau sagen, wann Sie mit der Rückzahlung Ihrer Selbstbeteiligung rechnen können. Dies hängt vom Zeitpunkt der Zahlung des Gegners ab. Das kann manchmal ein bisschen dauern. Aber es ist sichergestellt, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Möchten Sie, dass ich nach weiteren Informationen zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Selbstbeteiligung suche?