Ich habe meinen Rechtsschutzbeitrag nicht bezahlt – kann die Versicherung nun Deckung verweigern?
Die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigern kann, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, hängt entscheidend davon ab, um welche Art von Prämie es sich handelt und wie die Versicherung reagiert hat.
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen der Erstprämie (dem ersten Beitrag) und einer Folgeprämie (jedem weiteren laufenden Beitrag).
Wurde der allererste Beitrag (Erstprämie) nicht rechtzeitig gezahlt, sind die Konsequenzen am gravierendsten:
Solange die Erstprämie nicht bezahlt ist, besteht kein Versicherungsschutz (materieller Versicherungsbeginn).
Der Versicherer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sie können den Versicherungsschutz unter Umständen wiederherstellen, indem Sie die Prämie nachträglich zahlen, sofern der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und der Versicherer noch nicht vom Vertrag zurückgetreten ist.
Wurde eine laufende Prämie (Folgeprämie) verspätet gezahlt, kann der Versicherer nicht sofort die Leistung verweigern. Er muss sich an ein qualifiziertes Mahnverfahren halten, um leistungsfrei zu werden:
Mahnung mit Fristsetzung: Der Versicherer muss Ihnen auf Ihre Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Folgen-Belehrung: In der Mahnung muss er Sie auf die Rechtsfolgen hinweisen, die eintreten, wenn Sie die Prämie innerhalb der Frist nicht zahlen:
Leistungsfreiheit: Der Versicherer wird leistungsfrei, wenn ein Versicherungsfall nach Ablauf dieser Frist eintritt.
Kündigung: Der Vertrag kann nach Ablauf der Frist gekündigt werden.
Tritt der Rechtsschutzfall vor Ablauf dieser zweiwöchigen Mahnfrist ein, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, auch wenn die Prämie noch nicht gezahlt war.
Tritt der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Frist ein und wurde die Prämie noch nicht bezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei und kann die Deckung verweigern.
Um die genauen Konsequenzen für Ihren Fall zu klären, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:
Überweisen Sie den offenen Betrag umgehend, um eine weitere Eskalation zu vermeiden und den Schutz wiederherzustellen (sofern dies nach den Umständen noch möglich ist).
Kontrollieren Sie, ob Sie vom Versicherer eine qualifizierte Mahnung erhalten haben. Entscheidend ist, ob diese Mahnung die oben genannten Fristen und Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit, Kündigung) korrekt enthielt.
Vergleichen Sie den Zeitpunkt des Ereignisses, das zum Rechtsschutzfall geführt hat, mit dem Ablauf der Zahlungsfrist aus der Mahnung.
Dies ist eine allgemeine juristische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gerade bei der Frage der Leistungsfreiheit aufgrund von Zahlungsverzug kann es auf Details ankommen.