Ich soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben – was muß ich tun?

Juli 6, 2025

Ich soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben – was muß ich tun?

RA und Notar Krau

Wenn Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen, ist das ein wichtiger Schritt nach einem Erbfall. Hier sind die wesentlichen Schritte und Informationen, die Sie beachten sollten:

  1. Anzeigepflicht beim Finanzamt (innerhalb von 3 Monaten):

Wichtig: Sie sind als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Kenntnis vom Erwerb erlangt haben, über die Erbschaft zu informieren. Dies gilt auch, wenn Sie der Meinung sind, dass keine Erbschaftsteuer anfällt.

Oft übernehmen Notare oder Testamentsvollstrecker diese Anzeige. Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Fall geschieht.

Für diese Anzeige genügt in der Regel ein formloses Schreiben oder der amtliche Vordruck „Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen“.

  1. Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung durch das Finanzamt:

Sie müssen nicht von sich aus eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.

Das Finanzamt fordert Sie dazu auf, wenn es aufgrund der Anzeige (oder anderer Informationen) davon ausgeht, dass Erbschaftsteuer anfallen könnte oder weitere Informationen benötigt werden.

Mit dieser Aufforderung erhalten Sie auch eine Frist zur Abgabe der Erklärung. Diese Frist beträgt mindestens einen Monat.

Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig und schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Andernfalls können Verspätungszuschläge fällig werden.

  1. Zuständiges Finanzamt:

Zuständig ist in der Regel das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers.

  1. Unterlagen sammeln:

Für die Erbschaftsteuererklärung benötigen Sie verschiedene Dokumente und Informationen. Dazu gehören:

Erbschein oder eröffnetes Testament: Diese erhalten Sie vom Nachlassgericht.

Nachweise über das geerbte Vermögen:

Bankauszüge und Depotauszüge des Verstorbenen

Nachweise zu Immobilien und Sachwerten (Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Baupläne, Baujahr, Größe etc.)

Nachweise zu Sachwerten wie Schmuck, Fahrzeuge, Kunstgegenstände

Angaben zu Unternehmensvermögen (falls vorhanden)

Nachweise über Nachlassverbindlichkeiten:

Beerdigungskosten (pauschal werden ohne Nachweise 15.000 € anerkannt, Stand 2025)

Kosten für die Erbschaftsregelung (z.B. Notarkosten, Steuerberaterkosten)

Schulden des Erblassers

Ich soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben – was muß ich tun?

Informationen zu früheren Schenkungen: Schenkungen des Erblassers an Sie innerhalb der letzten 10 Jahre müssen angegeben werden, da sie für die Berechnung der Erbschaftsteuer relevant sind (sog. Zehnjahresfrist).

Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: Dies ist entscheidend für die Höhe der Freibeträge und den Steuersatz.

  1. Formulare für die Erbschaftsteuererklärung:

Die Erbschaftsteuererklärung muss auf Papiervordrucken abgegeben werden (eine elektronische Abgabe ist in der Regel nicht möglich). Die wichtigsten Formulare sind:

Mantelbogen (Erb 9-xx): Hier werden die allgemeinen Daten des Erblassers und des Erwerbers eingetragen.

Anlage Erwerber (Erb 9a-xx): Für jeden Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) ist eine eigene Anlage auszufüllen.

Weitere Anlagen, je nach Einzelfall, z.B.:

Anlage Steuerbefreiung Familienheim

Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Anlage Angaben zu Bedarfswerten (für die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen etc.)

Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen

Die Formulare können Sie auf den Webseiten der Finanzämter oder der Landesämter für Steuern herunterladen.

  1. Freibeträge (Stand 2025):

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab:

Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

Kinder / Adoptivkinder: 400.000 €

Enkelkinder: 200.000 € (400.000 €, wenn die Eltern (Kinder des Erblassers) bereits verstorben sind)

Eltern / Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 €

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten: 20.000 €

Alle anderen Personen (auch Freunde, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft): 20.000 €

Zusätzlich zu diesen Freibeträgen gibt es noch besondere Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder (abhängig vom Alter des Kindes) sowie Freibeträge für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände.

  1. Hilfe in Anspruch nehmen:

Gerade bei komplexeren Erbschaften oder wenn Immobilien- oder Betriebsvermögen betroffen sind, kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Sie können Ihnen helfen, alle relevanten Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

Zusammenfassend die wichtigsten Schritte:

Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbes: Anzeige des Erwerbs beim zuständigen Finanzamt.

Abwarten der Aufforderung: Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung auf.

Fristgerechte Abgabe: Füllen Sie die entsprechenden Formulare aus und reichen Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.

Es ist wichtig, diese Pflichten ernst zu nehmen, um mögliche Strafen oder Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Als Fachanwalt für Erbrecht führe ich ständig Erbschaftsteuererklärungen durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

RA und Notar Krau

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