Ich versteigere aus einer Grundschuld ein Grundstück mit vorrangiger persönlicher Dienstbarkeit – wie kann ich diese durch Zuschlag ablösen?
Eine Zwangsversteigerung ist ein komplizierter Vorgang bei einem Gericht. Sie wollen ein Grundstück versteigern lassen. Sie besitzen eine Grundschuld. Das ist ein Pfandrecht an dem Grundstück. Es dient als Sicherheit für Geld. Nun gibt es aber ein Problem. Vor Ihrem Recht steht eine persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch.
Das Grundbuch ist wie ein Lebenslauf für ein Grundstück. Es gibt dort eine Rangfolge. Wer oben steht, bekommt zuerst sein Recht. Wer weiter unten steht, kommt später an die Reihe. Eine Dienstbarkeit ist ein Recht für eine bestimmte Person. Diese Person darf das Grundstück auf eine gewisse Weise nutzen. Ein Beispiel ist das Wohnungsrecht. Eine Person darf dann lebenslang in einem Haus wohnen. Wenn dieses Recht vorrangig ist, steht es im Rang vor Ihrer Grundschuld.
In Deutschland gilt bei Versteigerungen das Deckungsprinzip. Das Gericht stellt Bedingungen für den Verkauf auf. Diese Bedingungen heißen geringstes Gebot. Das geringste Gebot schützt die Rechte, die vor Ihrem Recht stehen.
Rechte, die vor Ihrer Grundschuld stehen, bleiben normalerweise bestehen. Das bedeutet: Der neue Käufer muss diese Rechte übernehmen. Er muss zum Beispiel dulden, dass jemand dort wohnt. Das senkt den Wert des Grundstücks massiv. Niemand möchte ein Haus kaufen, in dem er nicht selbst wohnen darf. Ihr Ziel ist es, diese Dienstbarkeit zu löschen. Nur so erzielen Sie einen hohen Preis. Dieser Vorgang heißt Ablösen.
Das geringste Gebot besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil sind die Barmittel. Das ist Geld für die Gerichtskosten und Steuern. Der zweite Teil sind die bestehen bleibenden Rechte. Die vorrangige Dienstbarkeit gehört zu diesen Rechten. Sie bleibt wie eine Last auf dem Grundstück liegen. Der Käufer zahlt also weniger Bargeld, weil er die Last übernimmt.
Um die Dienstbarkeit loszuwerden, nutzen Profis einen Trick. Dieser Trick heißt Doppeltender. Das Wort klingt kompliziert. Es bedeutet aber nur, dass das Gericht zwei verschiedene Bedingungen aufstellt.
Zuerst stellt das Gericht die gesetzlichen Bedingungen auf. Hier bleibt die Dienstbarkeit bestehen. Danach stellt das Gericht abweichende Versteigerungsbedingungen auf. In diesen neuen Bedingungen wird festgelegt: Die Dienstbarkeit bleibt nicht bestehen. Sie wird durch den Zuschlag gelöscht. Der Käufer bekommt ein lastenfreies Grundstück.
Sie müssen diesen Antrag rechtzeitig beim Gericht stellen. Das geschieht meistens im Versteigerungstermin. Sie verlangen, dass das Grundstück ohne die Dienstbarkeit angeboten wird. Das Gericht prüft dann, ob das erlaubt ist.
Es gibt eine wichtige Regel: Die Abweichung darf andere Gläubiger nicht verletzen. Wenn niemand benachteiligt wird, lässt das Gericht den Doppeltender zu. Es wird dann zweimal zur Gebotsabgabe aufgerufen. Einmal mit der Last und einmal ohne die Last.
Wenn die Dienstbarkeit gelöscht wird, verliert der Inhaber sein Recht. Das darf das Gericht nicht ohne Ausgleich tun. Das Recht wird in einen Geldanspruch umgewandelt. Man nennt das auch den Wertersatz.
Das Gericht berechnet, wie viel die Dienstbarkeit wert ist. Wenn es ein Wohnrecht ist, schätzt man die gesparte Miete für die restliche Lebenszeit. Dieser Betrag muss vom Käufer bar bezahlt werden. Das Geld fließt dann in die Erlösverteilung.
Der Zuschlag ist der Moment, in dem das Gericht dem Höchstbietenden das Grundstück zuspricht. Wenn der Zuschlag auf das Gebot ohne die Dienstbarkeit erfolgt, passiert Folgendes: Das Grundbuchamt löscht die Dienstbarkeit später. Der Käufer ist glücklich, denn er hat ein „sauberes“ Grundstück. Der Inhaber der Dienstbarkeit bekommt stattdessen Geld aus dem Verkaufserlös.
Stellen Sie sich vor, auf dem Grundstück lastet ein Wohnrecht für eine sehr junge Person. Ein Käufer müsste damit rechnen, dass er das Haus 50 Jahre lang nicht nutzen kann. Er würde fast nichts für das Grundstück bezahlen. Ihre Grundschuld wäre dann wertlos. Sie würden kein Geld zurückbekommen.
Durch die Ablösung wird das Grundstück für den Markt attraktiv. Viele Leute bieten mit. Der Preis steigt. Auch wenn Sie den Inhaber der Dienstbarkeit aus dem Erlös bezahlen müssen, bleibt für Sie am Ende mehr übrig. Das ist der wirtschaftliche Kern der Ablösung.
Die Ablösung einer vorrangigen Dienstbarkeit ist Ihr stärkstes Werkzeug. Es verwandelt ein unverkäufliches Grundstück in ein begehrtes Objekt. Sie tauschen eine dauerhafte Last gegen eine einmalige Geldzahlung. Das ist fair für den Käufer und gut für Ihre Kasse. Achten Sie darauf, dass der Antrag präzise formuliert ist. Nur so vermeiden Sie Fehler im Verfahren. Das Gericht hilft Ihnen oft bei der Formulierung, wenn Sie freundlich nachfragen. Ein erfolgreicher Zuschlag ohne Lasten ist das Ziel jeder professionellen Verwertung.