Ich versteigere ein Grundstück an dem ein vorrangiges Erbbaurecht besteht – wie kann ich das Recht durch den Zuschlag ablösen?
Wenn Sie ein Grundstück versteigern, gibt es oft Belastungen im Grundbuch. Ein Erbbaurecht ist eine besonders starke Belastung. Es bedeutet, dass jemand anderes auf Ihrem Boden ein Haus gebaut hat. Dieser Person gehört das Haus, Ihnen gehört nur der Boden.
Ein „vorrangiges“ Recht steht an einer sehr hohen Stelle im Grundbuch. Es wurde zeitlich vor anderen Rechten eingetragen. Bei einer normalen Zwangsversteigerung bleiben solche vorrangigen Rechte meistens bestehen. Der neue Käufer muss das Recht also übernehmen. Das senkt den Wert des Grundstücks massiv. Niemand möchte ein Grundstück kaufen, das er nicht frei nutzen kann.
Bevor wir zur Lösung kommen, klären wir die wichtigsten Begriffe:
Um ein vorrangiges Erbbaurecht loszuwerden, nutzt man in Deutschland ein besonderes Werkzeug. Man nennt es den Doppelausruf. Das ist ein Verfahrensschritt im Versteigerungstermin.
Normalerweise bleibt das Erbbaurecht bestehen, wenn es dem Recht des Gläubigers vorgeht. Der Gläubiger ist meistens die Bank, die die Versteigerung beantragt hat. Wenn die Bank aber will, dass das Grundstück „sauber“ verkauft wird, muss sie den Doppelausruf beantragen.
Das Gericht bietet das Grundstück im Termin zwei Mal an. Es gibt zwei verschiedene Bedingungen für den Verkauf:
Das Ziel ist es, den besten Preis zu erzielen. Wenn das Grundstück ohne das Erbbaurecht viel mehr wert ist, lohnt sich das. Das Gericht prüft nach dem Bieten, welches Angebot besser ist. Meistens ist das Gebot ohne die Belastung für alle Beteiligten vorteilhafter.
Man kann ein Recht nicht einfach ohne Gegenleistung löschen. Der Inhaber des Erbbaurechts verliert ja sein Haus und sein Nutzungsrecht. Das ist ein schwerer Eingriff in sein Eigentum.
Deshalb wird das Erbbaurecht in einen Geldanspruch umgewandelt. Wenn der Zuschlag auf das „abweichende Gebot“ erfolgt, erlischt das Recht im Grundbuch. Der Inhaber des Rechts bekommt aber einen Teil aus dem Erlös der Versteigerung. Er erhält eine Wertersatzentschädigung.
Dieser Betrag wird vom Gericht berechnet. Er richtet sich nach dem Wert des Gebäudes und der restlichen Laufzeit des Vertrages. Das Geld wird aus dem hohen Kaufpreis bezahlt, den der neue Eigentümer für das „freie“ Grundstück überwiesen hat.
Sie können das Recht nicht willkürlich löschen. Es müssen bestimmte Regeln eingehalten werden:
Nur der Gläubiger, der die Versteigerung betreibt, kann den Doppelausruf verlangen. Als Eigentümer müssen Sie sich also mit Ihrer Bank abstimmen. Die Bank muss dem Gericht rechtzeitig mitteilen, dass sie den Doppelausruf wünscht.
Manchmal müssen andere Personen zustimmen, deren Rechte durch die Löschung schlechter gestellt würden. Das Gesetz schützt Beteiligte, die durch den Wegfall des Rechts einen Nachteil erleiden könnten.
Das Gebot ohne das Erbbaurecht muss hoch genug sein. Es muss alle Kosten decken, die im Grundbuch noch vor dem Erbbaurecht stehen. Das nennt man das Deckungsprinzip. Wenn das Gebot zu niedrig ist, darf das Recht nicht gelöscht werden.
Wenn der Hammer fällt und der Zuschlag erteilt wurde, ändert sich die Rechtslage sofort.
Erfolgte der Zuschlag auf das Gebot ohne Erbbaurecht, ist der Käufer nun Eigentümer eines freien Grundstücks. Das Grundbuchamt bekommt vom Gericht die Anweisung, das Erbbaurecht zu löschen. Der ehemalige Erbbauberechtigte muss das Grundstück räumen. Er hat keinen Anspruch mehr darauf, dort zu wohnen oder das Gebäude zu nutzen. Er wartet nun nur noch auf die Auszahlung seines Geldes aus dem Versteigerungserlös.
Ein vorrangiges Erbbaurecht lässt sich also nicht durch einen einfachen Wunsch entfernen. Es ist ein formaler Prozess über das Versteigerungsgericht.
Hier sind die Schritte noch einmal kurz:
Dieser Weg ist oft der einzige Weg, um einen marktgerechten Preis zu erzielen. Ein Grundstück mit einem alten Erbbaurecht lässt sich sonst kaum verkaufen. Die Käufer scheuen das Risiko und die Unklarheit. Durch die Ablösung schaffen Sie klare Verhältnisse für den neuen Eigentümer.
Beachten Sie aber: Die Entschädigung für den Erbbauberechtigten kann sehr hoch sein. Am Ende bleibt von dem hohen Kaufpreis vielleicht weniger für Sie übrig, als Sie denken. Eine genaue Kalkulation vor dem Termin ist daher lebenswichtig. Fragen Sie unbedingt einen Experten für Immobilienrecht oder einen Rechtspfleger am Gericht. Diese Personen können Ihnen genau sagen, wie hoch die Kosten im Einzelfall sind.