Ich versteigere ein Grundstück an dem ein vorrangiges Wohnrecht besteht – wie kann ich das Recht durch den Zuschlag ablösen?
Ein Wohnrecht ist ein besonderes Recht für eine Person. Diese Person darf in einem Haus oder einer Wohnung leben. Sie muss dafür keine Miete zahlen. Oft steht dieses Recht im Grundbuch. Das Grundbuch ist eine Liste beim Staat. Dort stehen alle wichtigen Infos über ein Grundstück.
Ein vorrangiges Wohnrecht bedeutet: Das Recht steht an einer hohen Stelle im Grundbuch. Es wurde zeitlich vor anderen Rechten eingetragen. Zum Beispiel wurde es vor einem Kredit der Bank eingetragen. Das ist für eine Versteigerung sehr wichtig. Es entscheidet darüber, ob das Recht bestehen bleibt oder gelöscht wird.
Bei einer Versteigerung gibt es feste Regeln. Das Gericht erstellt ein Dokument. Man nennt es das Geringste Gebot. Das ist die absolute Untergrenze für den Verkaufspreis. Es schützt die Rechte, die im Grundbuch stehen.
Normalerweise bleiben vorrangige Rechte bestehen. Das Gesetz möchte die Bewohner schützen. Wer das Haus kauft, übernimmt das Wohnrecht. Der Bewohner darf also bleiben. Der Käufer kann die Wohnung nicht selbst nutzen. Das macht das Grundstück für viele Käufer weniger wertvoll.
Der Zuschlag ist die Entscheidung des Gerichts. Er besagt: Sie sind nun der neue Eigentümer. Aber der Zuschlag allein löscht ein vorrangiges Wohnrecht nicht. Das Recht „überlebt“ die Versteigerung einfach.
Sie möchten das Wohnrecht loswerden. Man nennt das Ablösen. Das bedeutet, das Recht wird aus dem Grundbuch gelöscht. Dafür gibt es verschiedene Wege. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten für Sie erklärt.
Der einfachste Weg ist ein Vertrag. Sie sprechen mit der Person, die das Wohnrecht hat. Sie bieten dieser Person Geld an. Man nennt das eine Abfindung. Wenn die Person einverstanden ist, geht man zum Notar. Der Notar bereitet die Löschung vor. Danach wird das Recht im Grundbuch gelöscht. Das Grundstück ist nun „frei“.
Manchmal verzichtet der Bewohner freiwillig auf sein Recht. Das muss er schriftlich tun. Er muss eine Löschungsbewilligung unterschreiben. Das ist eine offizielle Erlaubnis für das Amt. Wenn das vor der Versteigerung passiert, ist das Problem gelöst. Das Grundstück wird ohne die Belastung verkauft. Der Preis bei der Versteigerung wird dadurch meistens viel höher.
Manche Wohnrechte sind befristet. Sie enden an einem bestimmten Tag. Wenn dieser Tag vorbei ist, ist das Recht weg. Meistens gilt ein Wohnrecht aber „auf Lebenszeit“. Dann endet es erst, wenn die Person verstirbt. In diesem Fall kann man es vorher nicht einfach löschen lassen.
Es gibt einen juristischen Trick im Verfahren. Man nennt ihn das Abweichende Versteigerungsprinzip. Das ist ein kompliziertes Wort für eine Ausnahme von der Regel.
Das Gericht kann das Grundstück auf zwei Arten anbieten. Zuerst bietet man es mit dem Wohnrecht an. Danach bietet man es ohne das Wohnrecht an. Das nennt man Doppelausruf. Das geht aber nur, wenn der Gläubiger zustimmt. Der Gläubiger ist oft die Bank, die noch Geld bekommt.
Wenn bei dem Gebot „ohne Wohnrecht“ viel mehr Geld geboten wird, ist das interessant. Das Gesetz schaut dann, ob der Gläubiger dadurch besser gestellt wird. Aber Vorsicht: Das Wohnrecht ist sehr stark geschützt. Man kann den Bewohner nicht einfach gegen seinen Willen „herauskaufen“, wenn sein Recht ganz oben im Grundbuch steht.
Wenn ein Wohnrecht doch gelöscht wird, bekommt der Bewohner Geld. Dieses Geld nennt man Deckungskapital. Das Gericht berechnet einen Wert für das Wohnrecht. Man schaut: Wie alt ist die Person? Wie hoch wäre die Miete für die Wohnung? Daraus ergibt sich eine Summe. Diese Summe muss aus dem Versteigerungserlös bezahlt werden. Das Wohnrecht wird also in Geld umgewandelt.
Hier finden Sie eine kurze Liste der schwierigen Wörter aus diesem Text:
Ein vorrangiges Wohnrecht ist ein starkes Hindernis. Sie können es nicht allein durch den Zuschlag löschen. Der Bewohner hat eine sehr sichere Position. Das Gesetz schützt das Zuhause von Menschen sehr stark.
Um das Recht abzulösen, müssen Sie meistens verhandeln. Sie brauchen die Zustimmung der Person, die dort wohnt. Ohne diese Zustimmung bleibt das Recht fast immer bestehen. Das bedeutet für Sie: Sie ersteigern ein Grundstück, das Sie vielleicht gar nicht selbst nutzen können.
Informieren Sie sich vor dem Termin genau. Lesen Sie das Verkehrswertgutachten. Das ist ein Bericht eines Experten über das Grundstück. Dort steht genau drin, wie viel das Wohnrecht wert ist. Prüfen Sie auch das Geringste Gebot. Dort sehen Sie, welche Rechte nach dem Zuschlag im Grundbuch bleiben.
Wenn Sie das Recht ablösen wollen, planen Sie viel Geld ein. Die Person wird nur verzichten, wenn sie genug Geld für eine neue Wohnung bekommt. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Ihnen hier helfen. Er kann die Verträge für die Löschung rechtssicher aufsetzen. So erleben Sie nach der Versteigerung keine bösen Überraschungen.