Ich werde im Betrieb gemobbt – zahlt mir die Rechtsschutzversicherung den Anwalt?
Das ist eine sehr belastende Situation. Es ist gut, dass Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Ja, eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwaltskosten bei Mobbing am Arbeitsplatz, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen müssen:
Damit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, müssen in der Regel folgende Punkte zutreffen:
Ihre Police muss den Bereich Arbeitsrechtsschutz abdecken. Dieser ist oft nicht automatisch im normalen Privatrechtsschutz enthalten und muss gesondert abgeschlossen werden (als Berufs- oder Arbeitsrechtsschutz).
Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestanden haben, bevor das Mobbing angefangen hat (Eintritt des Versicherungsfalls). Meist gilt im Arbeitsrechtsschutz zudem eine Wartezeit (häufig 3 Monate) ab Vertragsabschluss, innerhalb derer kein Versicherungsfall eintreten darf.
Die Versicherung prüft die Erfolgsaussichten Ihres juristischen Vorgehens (sogenannte Deckungszusage). Nur wenn sie eine Aussicht auf Erfolg sieht, erteilt sie in der Regel die Deckungszusage.
Beim Mobbing liegt die Beweislast bei Ihnen. Daher ist die sorgfältige Dokumentation (Mobbingtagebuch, Zeugen, Atteste) entscheidend für die Erfolgsaussichten und damit auch für die Zusage der Versicherung.
Wenn die Deckungszusage erteilt wird, übernimmt der Arbeitsrechtsschutz in der Regel folgende Kosten:
Anwaltskosten (gesetzliche Gebühren nach RVG)
Gerichtskosten
Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen
Kosten für Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Kosten der Gegenseite, falls Sie diese übernehmen müssen (z.B. in höheren Instanzen)
Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Deshalb ist der Arbeitsrechtsschutz hier besonders wertvoll, da er diese Kosten für Sie übernimmt.
Der wichtigste und dringendste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder direkt mit einem Anwalt, der die Deckungsanfrage für Sie stellt.
Wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung: Schildern Sie den Fall und bitten Sie um eine Deckungszusage für eine Erstberatung und die weiteren Schritte.
Oder kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht: Viele Anwälte (insbesondere Fachanwälte für Mobbing) übernehmen die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und stellen die Deckungsanfrage direkt für Sie. Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist in Mobbingfällen sehr ratsam.
Nutzen Sie vorab auch die in vielen Policen enthaltene kostenlose telefonische Rechtsberatung Ihrer Versicherung für eine erste Orientierung.
Da die Beweislage im Mobbing-Fall entscheidend ist, sollten Sie sofort beginnen, alles minutiös zu dokumentieren:
Halten Sie Datum, Uhrzeit, Ort, genauen Hergang des Vorfalls, beteiligte Personen und eventuelle Zeugen fest.
Sammeln Sie E-Mails, Nachrichten, Abmahnungen oder andere schriftliche Belege.
Lassen Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Mobbing ärztlich attestieren.