Ich werde im Betrieb gemobbt – zahlt mir die Rechtsschutzversicherung den Anwalt?

Oktober 15, 2025

Ich werde im Betrieb gemobbt – zahlt mir die Rechtsschutzversicherung den Anwalt?

Das ist eine sehr belastende Situation. Es ist gut, dass Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Ja, eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwaltskosten bei Mobbing am Arbeitsplatz, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen müssen:

Wichtige Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, müssen in der Regel folgende Punkte zutreffen:

Arbeitsrechtsschutz vorhanden:

Ihre Police muss den Bereich Arbeitsrechtsschutz abdecken. Dieser ist oft nicht automatisch im normalen Privatrechtsschutz enthalten und muss gesondert abgeschlossen werden (als Berufs- oder Arbeitsrechtsschutz).

Zeitpunkt des Abschlusses (Wartezeit):

Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestanden haben, bevor das Mobbing angefangen hat (Eintritt des Versicherungsfalls). Meist gilt im Arbeitsrechtsschutz zudem eine Wartezeit (häufig 3 Monate) ab Vertragsabschluss, innerhalb derer kein Versicherungsfall eintreten darf.

Erfolgsaussicht:

Die Versicherung prüft die Erfolgsaussichten Ihres juristischen Vorgehens (sogenannte Deckungszusage). Nur wenn sie eine Aussicht auf Erfolg sieht, erteilt sie in der Regel die Deckungszusage.

Beweislast:

Beim Mobbing liegt die Beweislast bei Ihnen. Daher ist die sorgfältige Dokumentation (Mobbingtagebuch, Zeugen, Atteste) entscheidend für die Erfolgsaussichten und damit auch für die Zusage der Versicherung.

Welche Kosten werden typischerweise übernommen?

Wenn die Deckungszusage erteilt wird, übernimmt der Arbeitsrechtsschutz in der Regel folgende Kosten:

Anwaltskosten (gesetzliche Gebühren nach RVG)

Gerichtskosten

Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen

Kosten für Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Kosten der Gegenseite, falls Sie diese übernehmen müssen (z.B. in höheren Instanzen)

Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Deshalb ist der Arbeitsrechtsschutz hier besonders wertvoll, da er diese Kosten für Sie übernimmt.

Ihr nächster Schritt

Der wichtigste und dringendste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder direkt mit einem Anwalt, der die Deckungsanfrage für Sie stellt.

Wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung: Schildern Sie den Fall und bitten Sie um eine Deckungszusage für eine Erstberatung und die weiteren Schritte.

Oder kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht: Viele Anwälte (insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht) übernehmen die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und stellen die Deckungsanfrage direkt für Sie. Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist in Mobbingfällen sehr ratsam.

Wichtig:

Nutzen Sie vorab auch die in vielen Policen enthaltene kostenlose telefonische Rechtsberatung Ihrer Versicherung für eine erste Orientierung.

Zusätzlicher Rat: Beweissicherung

Da die Beweislage im Mobbing-Fall entscheidend ist, sollten Sie sofort beginnen, alles minutiös zu dokumentieren:

Mobbing-Tagebuch:

Halten Sie Datum, Uhrzeit, Ort, genauen Hergang des Vorfalls, beteiligte Personen und eventuelle Zeugen fest.

Beweise sichern:

Sammeln Sie E-Mails, Nachrichten, Abmahnungen oder andere schriftliche Belege.

Gesundheit dokumentieren:

Lassen Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Mobbing ärztlich attestieren.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge