Ich werde vom Arbeitgeber herablassend behandelt – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Januar 6, 2026

Ich werde vom Arbeitgeber herablassend behandelt – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing bedeutet: Sie werden am Arbeitsplatz systematisch, also immer wieder und über längere Zeit, von Kollegen oder Vorgesetzten schikaniert, ausgegrenzt oder beleidigt. Es reicht nicht, wenn Sie sich nur einmal schlecht behandelt fühlen. Mobbing muss ein wiederholtes, gezieltes und feindliches Verhalten sein, das Ihre Würde verletzt oder Ihre Gesundheit gefährdet 

Nicht jedes unangenehme Verhalten ist gleich Mobbing. Am Arbeitsplatz gibt es oft Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten. Das gehört zum Arbeitsleben dazu. Erst wenn die Grenze zur gezielten Schikane überschritten wird, spricht man von Mobbing 

Wann liegt Mobbing vor?

Mobbing liegt vor, wenn:
– Sie über längere Zeit immer wieder herabgesetzt, beleidigt, ausgegrenzt oder schikaniert werden.
– Das Verhalten gezielt und systematisch gegen Sie gerichtet ist.
– Es objektiv betrachtet Ihre Würde oder Gesundheit verletzt.
– Das Verhalten nicht nur einmal, sondern mehrfach und zusammenhängend vorkommt 

Ein einmaliger Streit, eine harsche Kritik oder ein rauer Umgangston reichen nicht aus. Entscheidend ist, dass das Verhalten auf Dauer angelegt ist und Sie gezielt treffen soll 

Wer kann Täter sein?

Mobbing kann von Kollegen, Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgehen. Auch mehrere Personen können gemeinsam mobben. Es muss aber klar sein, wer Täter und wer Opfer ist. Wenn sich beide Seiten gegenseitig angreifen, liegt rechtlich meist kein Mobbing vor 

Welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Das Gesetz schützt Sie vor Mobbing. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sie am Arbeitsplatz nicht schikaniert oder ausgegrenzt werden. Er hat eine Fürsorgepflicht. Er muss Sie vor Angriffen auf Ihre Gesundheit und Ihr Persönlichkeitsrecht schützen 

Wenn Sie sich gemobbt fühlen, können Sie sich beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beschweren. Das steht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 13 AGG 

Der Arbeitgeber muss Ihre Beschwerde prüfen.

Wann gibt es Schadensersatz?

Sie können Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, wenn:
– Sie durch das Mobbing einen Schaden erlitten haben (zum Beispiel gesundheitliche Probleme).
– Das Verhalten des Arbeitgebers oder von Kollegen schuldhaft war, also vorsätzlich oder fahrlässig.
– Der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat, indem er das Mobbing nicht verhindert hat 

Ich werde vom Arbeitgeber herablassend behandelt – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sind:

– § 280 BGB (Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag) 

– § 823 BGB (Verletzung von Rechten wie Gesundheit oder Persönlichkeitsrecht) 

– § 15 AGG (Entschädigung bei Diskriminierung aus bestimmten Gründen, zum Beispiel wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion) 

Was müssen Sie beweisen?

Sie müssen beweisen, dass Sie tatsächlich gemobbt wurden. Das bedeutet:
– Sie müssen die einzelnen Vorfälle genau schildern (Was? Wann? Wer?).
– Sie müssen zeigen, dass das Verhalten systematisch und gezielt gegen Sie gerichtet war.
– Sie müssen einen Schaden nachweisen, zum Beispiel Arztberichte bei psychischen oder körperlichen Beschwerden 

Das Gericht prüft dann, ob die Vorfälle zusammen als Mobbing zu bewerten sind. Es kommt nicht auf Ihr Gefühl, sondern auf eine objektive Bewertung an 

Was ist, wenn der Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing tut?

Wenn der Arbeitgeber von dem Mobbing weiß und nichts unternimmt, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Dann haftet er für den Schaden, den Sie erleiden. Das gilt auch, wenn das Mobbing von Kollegen ausgeht und der Arbeitgeber nicht eingreift 

Wie hoch kann der Schadensersatz sein?

Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab. Es gibt kein festes „Mobbing-Schmerzensgeld“. Die Gerichte schauen auf die Schwere der Verletzung, die Dauer des Mobbings und die Folgen für Ihre Gesundheit 

Welche Fristen gelten?

Sie müssen Ihren Anspruch meist innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung schriftlich geltend machen, wenn es um Ansprüche nach dem AGG geht (§ 15 Abs. 4 AGG) 

Für andere Ansprüche gelten die allgemeinen Verjährungsfristen, meist drei Jahre ab dem Ende des Mobbings 

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte sind bei Mobbing-Fällen streng. Sie verlangen einen klaren Nachweis für systematisches, gezieltes und schwerwiegendes Fehlverhalten. Viele Klagen scheitern, weil die Vorfälle nicht ausreichend belegt werden oder weil es sich um normale Konflikte handelt 

Zusammenfassung

Sie können Schadensersatz fordern, wenn Sie systematisch und gezielt gemobbt werden und dadurch einen Schaden erleiden. Sie müssen das Mobbing und den Schaden beweisen. Nicht jedes herablassende Verhalten ist Mobbing. Es muss eine Grenze überschritten sein. Der Arbeitgeber haftet, wenn er das Mobbing nicht verhindert. Die Gerichte prüfen jeden Fall genau und verlangen einen klaren Nachweis 

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