Ich werde von meinen Arbeitskollegen ausgegrenzt – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?
Mobbing bedeutet, dass jemand am Arbeitsplatz systematisch, also immer wieder, von anderen schlecht behandelt, ausgegrenzt, schikaniert oder beleidigt wird. Das kann durch Kollegen oder Vorgesetzte passieren. Es reicht nicht, wenn es nur einmal vorkommt. Es muss sich um ein fortdauerndes, gezieltes Verhalten handeln, das Ihre Würde verletzt oder Sie krank macht
Mobbing ist kein eigener Rechtsbegriff. Das heißt: Es gibt kein Gesetz, das „Mobbing“ als Anspruchsgrundlage nennt. Die Gerichte prüfen immer, ob durch das Verhalten Ihrer Kollegen ein Gesetz verletzt wurde. Zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit oder andere Schutzrechte
Das Gesetz spricht von „Belästigung“, wenn unerwünschte Verhaltensweisen dazu führen, dass Ihre Würde verletzt wird und ein feindliches Umfeld entsteht. Das steht in § 3 Abs. 3 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Sie haben das Recht, sich beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat zu beschweren, wenn Sie sich benachteiligt oder gemobbt fühlen. Das steht in § 13 AGG
Der Arbeitgeber muss dann prüfen, ob wirklich eine Benachteiligung oder ein Mobbing vorliegt. Er muss Ihnen das Ergebnis mitteilen. Außerdem muss er Sie schützen, wenn Sie gemobbt werden. Tut er das nicht, kann das zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen
Sie können Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, wenn durch das Mobbing ein Schaden entstanden ist. Das kann zum Beispiel eine psychische Erkrankung sein. Voraussetzung ist aber, dass Sie beweisen können, dass das Verhalten Ihrer Kollegen
– systematisch und gezielt war,
– Ihre Rechte verletzt hat (zum Beispiel Ihre Gesundheit oder Ihre Würde),
– und dass daraus ein Schaden entstanden ist
Sie müssen die einzelnen Vorfälle genau schildern und beweisen. Es reicht nicht, wenn Sie sich nur subjektiv ausgegrenzt fühlen. Die Gerichte prüfen objektiv, ob das Verhalten wirklich als Mobbing einzustufen ist
Wenn Kollegen Sie mobben, können Sie grundsätzlich gegen diese Kollegen vorgehen. Das ist aber oft schwierig, weil es keine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und den Kollegen gibt. In solchen Fällen kommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823, 826 BGB) in Betracht
Gegen den Arbeitgeber können Sie Ansprüche haben, wenn er seine Pflicht verletzt hat, Sie vor Mobbing zu schützen. Das nennt man Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss eingreifen, wenn er vom Mobbing weiß oder wissen müsste. Tut er das nicht, kann er auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haften
– Sammeln Sie Beweise: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und Inhalt der Vorfälle.
– Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat und beschweren Sie sich schriftlich.
– Fordern Sie den Arbeitgeber auf, Maßnahmen zu ergreifen.
– Wenn das nichts hilft, können Sie rechtliche Schritte prüfen, zum Beispiel eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Es kommt darauf an, wie schwer das Mobbing war und welchen Schaden Sie erlitten haben. Die Gerichte setzen die Beträge oft nicht sehr hoch an, wenn kein schwerer Schaden vorliegt
Die Gerichte verlangen, dass Sie als Betroffener die einzelnen Mobbinghandlungen genau darlegen und beweisen. Sie müssen zeigen, dass es sich um ein systematisches, gezieltes Vorgehen handelt, das Ihre Rechte verletzt hat. Einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten reichen nicht aus. Auch das subjektive Gefühl, ausgegrenzt zu sein, genügt nicht
Gibt es Fristen?
Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Ende der letzten Mobbinghandlung
Sie können Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, wenn Sie beweisen können, dass Sie systematisch und gezielt von Kollegen gemobbt wurden und dadurch ein Schaden entstanden ist. Sie müssen die Vorfälle genau schildern und belegen. Der Arbeitgeber muss Sie schützen. Tut er das nicht, kann auch er haften. Einzelne Konflikte oder das bloße Gefühl, ausgegrenzt zu sein, reichen nicht aus. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und dokumentieren Sie alle Vorfälle sorgfältig