Ich will mein Haus auf meine Kinder übergeben – wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
RA und Notar Krau
Bei der Vorbereitung auf einen Notartermin zur Übergabe Ihres Hauses an Ihre Kinder sollten Sie folgende sachliche und rechtliche Grundlagen berücksichtigen:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen:
– Eigentumsübertragung: Die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag. Der Notar wird sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, einschließlich der Eintragung im Grundbuch.
– Nutzungsrechte: Wenn Sie sich bestimmte Nutzungsrechte, wie ein Wohnrecht oder Nießbrauch, vorbehalten möchten, sollten diese im Übergabevertrag klar geregelt werden. Dies kann Einfluss auf die Nutzung der Immobilie durch die neuen Eigentümer haben.
gemäß § 528 BGB kann der Schenker im Falle des Notbedarfs von dem Beschenkten das Geschenk zurückverlangen. Diesen Anspruch leiten regelmäßig die Sozialhilfeträger auf sich über, falls Sie etwa wegen einer Heimunterbringung Sozialhilfeantrag stellen müssen.
Die Geltendmachung dieses Rechts ist ausgeschlossen, wenn zwischen der Eintragung der Übertragung auf die Kinder und dem Eintritt der Bedürftigkeit zehn Jahre verstrichen sind. Bedürftigkeit ist nicht Krankheit, nicht Heimunterbringung, Bedürftigkeit ist, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die laufenden Heimkosten aus eigenen Mitteln, etwa Renten und Ersparnissen, zu tragen.
Zu diesem Thema beraten wir Sie bei Bedarf sehr ausführlich. Bitte bedenken Sie, dass die Nutzungsrechte, etwa Wohnungsrecht oder Nießbrauch, die Ihre Kinder Ihnen gewähren im Gegenzug gegen die Übertragung des Hauses, erhebliche Beträge ausmachen, die als Gegenleistung gelten, mithin den Wert der Schenkung mindern, mithin die Gefahr des Regresses des Sozialhilfeträgers vermindern
Sie wollen, dass ein Kind an der Übertragung nicht partizipiert und auch im Todesfall möglichst wenig bekommt? Hier ist die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB zu bedenken. Danach erhält das übergangene Kind Ansprüche wegen der Schenkung, die sogenannte Pflichtteilsergänzung im Falle Ihres Todes bei Enterbung.
Hier ist es bei der Beratung im Rahmen des Übergabevertrages wichtig, keinen Fehler zu machen, denn der Bundesgerichtshof lässt die Frist zum Verfall dies Pflichtteilsergänzungsanspruches nicht ablaufen, wenn Sie sich der verschenkten Sache nicht hinreichend begeben haben.
Diese Rechtsprechung ist kompliziert und noch in der Entwicklung. Was man derzeit sagen kann: Ein überwiegender Nießbrauch verhindert das Anlaufen der Frist, die dem ungeliebten Kind die Pflichtteilsergänzung wegnimmt.
Für das Wohnungsrecht steht eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch aus. Bitte lassen Sie uns daher gleich zu Beginn des Notartermins wissen, ob beabsichtigt ist, durch die Übertragung des Hauses Ansprüche ungeliebter Erben ins Leere laufen zu lassen, damit wir dies bei der Beratung bedenken können
2. Steuerliche Überlegungen:
– Schenkungssteuer: Die Übertragung des Hauses an Ihre Kinder kann als Schenkung angesehen werden und unterliegt möglicherweise der Schenkungssteuer. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Eine rechtzeitige Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren.
3. Vorsorgevollmachten:
– Vollmachten: Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, kann eine Vorsorgevollmacht notwendig sein. Diese sollte notariell beglaubigt sein, um im Grundbuchverfahren anerkannt zu werden.
4. Praktische Vorbereitung:
– Dokumente: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente bereitliegen, darunter der aktuelle Grundbuchauszug, Personalausweise aller Beteiligten und gegebenenfalls bestehende Hypotheken- oder Darlehensverträge.
– Beratung: Ziehen Sie in Erwägung, vor dem Notartermin rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Übergabe Ihren Wünschen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
5. Notartermin:
– Der Notar wird den Übergabevertrag vorbereiten und alle Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen aufklären. Er sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen aller Parteien berücksichtigt werden.
Durch eine gründliche Vorbereitung und die Berücksichtigung der genannten Punkte können Sie den Notartermin effizient gestalten und sicherstellen, dass die Übergabe Ihres Hauses reibungslos verläuft.