Ihr Anwalt an Ihrer Seite: Was ein Verfahrenspfleger leistet

Mai 20, 2025

Ihr Anwalt an Ihrer Seite: Was ein Verfahrenspfleger leistet

BGH, Beschluss vom 08.01.2025 – XII ZB 477/22

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen.

Wer passt dann auf Ihre Interessen auf?

Hier kommt der Verfahrenspfleger ins Spiel.

Er ist eine Art „Anwalt für Ihre Rechte“ in bestimmten gerichtlichen Verfahren. Aber wann bekommt er eine angemessene Bezahlung, gerade wenn er selbst Anwalt ist?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen.

Wenn der Experte gebraucht wird

Gerichte bestellen oft einen Verfahrenspfleger, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche gehört werden.

Manchmal ist das eine Aufgabe, die nur ein Anwalt mit seinem Fachwissen wirklich gut erfüllen kann. Der BGH hat klargestellt:

Ein Verfahrenspfleger, der Anwalt ist, kann auch wie ein Anwalt bezahlt werden. Dies gilt, wenn seine Tätigkeit so komplex ist, dass selbst ein juristischer Laie einen Anwalt dafür beauftragen würde.

Der Fall Nießbrauch: Ein Beispiel aus der Praxis

Nehmen wir den Fall einer Dame, die im Pflegeheim lebte. Sie hatte ein Nießbrauchrecht an ihrem Elternhaus.

Das bedeutet, sie durfte das Haus nutzen oder Mieteinnahmen daraus beziehen, auch wenn es jemand anderem gehörte. Ihre Betreuerin wollte dieses Recht aufgeben, ohne dass die Dame dafür etwas erhielt.

Hier wurde ein Anwalt als Verfahrenspfleger eingesetzt. Er sollte die Ablösung des Nießbrauchs gerichtlich genehmigen lassen.

Ihr Anwalt an Ihrer Seite: Was ein Verfahrenspfleger leistet

Er wies darauf hin, dass die Aufgabe des Nießbrauchs ohne Gegenleistung der Dame schaden würde. Das Gericht verweigerte daraufhin die Genehmigung.

Wann Anwaltskosten erstattet werden

Der Anwalt beantragte, seine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu erhalten.

Das ist das Gesetz, das die Bezahlung von Anwälten regelt.

Das Gericht lehnte dies zunächst ab. Es meinte, seine Aufgabe sei nur die Anhörung der Betroffenen gewesen.

Der BGH sah das anders. Er entschied, dass die Tätigkeit des Verfahrenspflegers in diesem Fall anwaltsspezifisch war.

Die Prüfung der Auswirkungen eines Nießbrauchverzichts erfordert besondere Rechtskenntnisse. Ein Laie hätte hierfür einen Anwalt gebraucht.

Daher muss der Anwalt auch entsprechend nach RVG vergütet werden.

Ihre Rechte sind uns wichtig

Diese Entscheidung des BGH ist ein klares Signal. Sie stärkt die Position von Betroffenen, deren Interessen in komplexen Rechtsfragen gewahrt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

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