Ihr Dienstwagen und das liebe Geld: Was zählt im Rechtsstreit?

Mai 30, 2025

Ihr Dienstwagen und das liebe Geld: Was zählt im Rechtsstreit?

LAG Hessen Beschl. v. 7.2.2025 – 12 Ta 17/25 (ArbG Frankfurt a. M. Beschl. v. 17.5.2024 – 17 Ca 3815/22)

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den Sie auch privat nutzen dürfen.

Doch dann kommt es zum Streit, und Sie möchten, dass Ihnen das Auto weiterhin zusteht.

Oder umgekehrt: Ihr Arbeitgeber will das Fahrzeug von Ihnen zurück. Was ist das Auto in so einem Fall eigentlich „wert“ – juristisch gesehen?

Das ist wichtig, weil dieser „Wert“ die Kosten für Anwälte und Gericht beeinflusst.

Als Rechtsanwalt und Notar Krau beleuchten wir heute, wie Gerichte diesen Wert festlegen. Wir übersetzen das Juristen-Deutsch für Sie!


Wenn der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen zurückfordert

Fordern Sie als Arbeitnehmer Ihren Dienstwagen zurück, geht es nicht darum, das Auto für immer zu behalten. Sie wollen es nur weiter nutzen dürfen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat hierzu eine klare Linie gezogen: Der Wert bemisst sich nach dem sogenannten geldwerten Vorteil der Privatnutzung.

Was heißt das? Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber in Ihrer Gehaltsabrechnung für die private Nutzung des Dienstwagens ausweist.

Dieser Betrag wird dann mit 36 multipliziert. Warum 36? Weil das Gesetz hier von einer wiederkehrenden Leistung über drei Jahre ausgeht.

Ein Beispiel: Wenn Ihr geldwerter Vorteil 326,50 Euro pro Monat beträgt, liegt der Wert für den Herausgabeanspruch bei 11.754 Euro (326,50 Euro x 36).


Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordert

Möchte hingegen Ihr Arbeitgeber das Fahrzeug von Ihnen zurück, sieht die Sache anders aus. Hier ist der Zeitwert des Fahrzeugs entscheidend.

Ihr Dienstwagen und das liebe Geld: Was zählt im Rechtsstreit?

Es geht dann also um den tatsächlichen Wert, den das Auto zum Zeitpunkt der Rückforderung besitzt.


Der Fall Tankkarte: Mehr wert als gedacht

In einem aktuellen Fall vor dem LAG Hessen ging es nicht nur um den Dienstwagen, sondern auch um eine Tankkarte.

Das Arbeitsgericht hatte den Wert für die Freischaltung der Tankkarte zunächst nur mit 500 Euro angesetzt. Das LAG Hessen sah das anders.

Es stellte fest, dass die Tankkarte ja alle dienstlichen Fahrten sowie private Fahrten bis zu 20.000 km pro Jahr abdecken sollte.

Da der Arbeitnehmer bereits in kurzer Zeit Tankbelege über 400 Euro vorlegte, war klar: 500 Euro sind zu wenig. Das Gericht setzte den Wert daher auf 5.000 Euro fest.

Dieser Betrag ist ein gesetzlich vorgesehener Mindestwert, wenn ein genauerer Wert schwer zu ermitteln ist.


Abmahnung aus der Personalakte entfernen

Auch das Verlangen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, hat einen Wert. Das LAG Hessen hat diesen Wert, wie auch schon das Arbeitsgericht, mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.


Warum ist das alles wichtig für Sie?

Die Festlegung dieser Werte ist entscheidend für die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten.

Ein höherer sogenannter „Gegenstandswert“ führt zu höheren Kosten. Daher ist es wichtig, diese Berechnungen genau zu kennen.

So können Sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits besser einschätzen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Dienstwagen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, beraten wir Sie bei RA und Notar Krau gern. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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