Ihr Erbe und Europa: Was Sie wissen sollten

Mai 31, 2025

Ihr Erbe und Europa: Was Sie wissen sollten

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Thema Erben kann ganz schön knifflig sein, besonders wenn es über die deutschen Grenzen hinausgeht. Vielleicht haben Sie Angehörige im Ausland oder besitzen dort Vermögen. Dann spielt das europäische Recht eine immer größere Rolle. Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen heute erklären, wie sich das auf Ihr Erbe auswirken kann.


Wenn Ihr Erbe Grenzen überschreitet: Die Kapitalverkehrsfreiheit

Stellen Sie sich vor, Ihr Erbe ist wie ein Geldbetrag, der frei über Grenzen fließen darf. Das ist die sogenannte Kapitalverkehrsfreiheit. Sie gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch zwischen EU-Staaten und anderen Ländern weltweit. Das Wichtigste dabei ist: Sie sollen als Erbe nicht schlechter dastehen, nur weil das Erbe oder Sie selbst im Ausland leben.


Ungerechte Regeln? Das sagt Europa!

Früher gab es in Deutschland einige Steuerregeln, die nicht mit dieser Freiheit vereinbar waren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), eine Art oberstes Gericht für europäisches Recht, hat hier klargestellt:

  • Keine schlechtere Bewertung: Wenn Sie zum Beispiel Aktien eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land erben, darf das deutsche Finanzamt diese nicht schlechter bewerten als Aktien eines deutschen Unternehmens.
  • Gleiche Regeln für Land- und Forstwirtschaft: Auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen im EU-Ausland darf nicht höher besteuert werden als vergleichbares Vermögen in Deutschland.

Seit der Erbschaftsteuerreform 2008 gibt es hier Verbesserungen. Vermögen in EU- oder EWR-Staaten behandeln wir heute wie Vermögen in Deutschland.


Was ist mit Freibeträgen bei Auslandsbezug?

Ein wichtiger Punkt sind die Freibeträge. Das sind Beträge, die Sie steuerfrei erben dürfen. Früher gab es hier Nachteile: Wer im Ausland lebte und in Deutschland ein Grundstück erbte, bekam oft nur einen sehr geringen Freibetrag. Das war aus Sicht des EuGH ungerecht und ist heute anders geregelt.


Keine doppelten Steuern in jedem Fall

Manchmal kommt die Frage auf, ob man ein Erbe doppelt versteuern muss – einmal im Ausland und einmal in Deutschland. Ein Beispiel war ein Guthaben bei einer spanischen Bank. Der EuGH hat entschieden, dass eine solche Doppelbesteuerung nicht automatisch europarechtswidrig ist. Auch wenn Sie dasselbe Vermögen schon einmal geerbt und dafür im Ausland Steuern gezahlt haben, bekommen Sie in Deutschland nicht immer eine Steuerermäßigung.


Ihr Erbe im Blick – auch im Ausland

Auch wenn Sie eine Bankverbindung im Ausland haben, die zu einer deutschen Bank gehört: Die deutsche Bank muss das dem Finanzamt melden. Die Anzeigepflicht betrifft also auch Vermögen, das Ihre Bank in einer ausländischen Filiale für Sie verwahrt.


Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Wie Sie sehen, sind Erbfälle mit Auslandsbezug komplex. Es ist wichtig, die europäischen Regelungen zu kennen, um Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Erbe haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen und meinem Team gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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