Ihr Erbe und Europa: Was Sie wissen sollten
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Thema Erben kann ganz schön knifflig sein, besonders wenn es über die deutschen Grenzen hinausgeht. Vielleicht haben Sie Angehörige im Ausland oder besitzen dort Vermögen. Dann spielt das europäische Recht eine immer größere Rolle. Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen heute erklären, wie sich das auf Ihr Erbe auswirken kann.
Stellen Sie sich vor, Ihr Erbe ist wie ein Geldbetrag, der frei über Grenzen fließen darf. Das ist die sogenannte Kapitalverkehrsfreiheit. Sie gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch zwischen EU-Staaten und anderen Ländern weltweit. Das Wichtigste dabei ist: Sie sollen als Erbe nicht schlechter dastehen, nur weil das Erbe oder Sie selbst im Ausland leben.
Früher gab es in Deutschland einige Steuerregeln, die nicht mit dieser Freiheit vereinbar waren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), eine Art oberstes Gericht für europäisches Recht, hat hier klargestellt:
Seit der Erbschaftsteuerreform 2008 gibt es hier Verbesserungen. Vermögen in EU- oder EWR-Staaten behandeln wir heute wie Vermögen in Deutschland.
Ein wichtiger Punkt sind die Freibeträge. Das sind Beträge, die Sie steuerfrei erben dürfen. Früher gab es hier Nachteile: Wer im Ausland lebte und in Deutschland ein Grundstück erbte, bekam oft nur einen sehr geringen Freibetrag. Das war aus Sicht des EuGH ungerecht und ist heute anders geregelt.
Manchmal kommt die Frage auf, ob man ein Erbe doppelt versteuern muss – einmal im Ausland und einmal in Deutschland. Ein Beispiel war ein Guthaben bei einer spanischen Bank. Der EuGH hat entschieden, dass eine solche Doppelbesteuerung nicht automatisch europarechtswidrig ist. Auch wenn Sie dasselbe Vermögen schon einmal geerbt und dafür im Ausland Steuern gezahlt haben, bekommen Sie in Deutschland nicht immer eine Steuerermäßigung.
Auch wenn Sie eine Bankverbindung im Ausland haben, die zu einer deutschen Bank gehört: Die deutsche Bank muss das dem Finanzamt melden. Die Anzeigepflicht betrifft also auch Vermögen, das Ihre Bank in einer ausländischen Filiale für Sie verwahrt.
Wie Sie sehen, sind Erbfälle mit Auslandsbezug komplex. Es ist wichtig, die europäischen Regelungen zu kennen, um Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Erbe haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen und meinem Team gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
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