Ihr Geld auf dem Girokonto: Was Banken für die „Verwahrung“ verlangen dürfen – und was nicht!

Mai 28, 2025

Ihr Geld auf dem Girokonto: Was Banken für die „Verwahrung“ verlangen dürfen – und was nicht!

RA und Notar Krau

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Februar 2025 (Az. XI ZR 61/23) bringt Licht ins Dunkel bei sogenannten „Verwahrentgelten“ auf Girokonten.

Dieses Urteil ist wichtig für viele Bankkunden in Deutschland. Es zeigt deutlich, wann solche Gebühren unzulässig sind.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen eine Sparkasse. Die Sparkasse verlangte von ihren Kunden ein „Verwahrentgelt“ für Guthaben über 5.000 Euro.

Konkret hieß es: „Verwahrentgelt für Guthaben ab 5.000,01 € (Freibetrag 5.000 €) – 0,70 % p.a.“

Diese Regelung galt für neue Girokonten ab dem 1. Februar 2020 und für Kunden, die ihr Kontomodell wechselten.

Das Problem mit dem „Verwahrentgelt“

Das Gericht musste entscheiden, ob die Bank dieses Entgelt verlangen darf. Grundsätzlich darf eine Bank für bestimmte Leistungen Gebühren berechnen.

Das Lagern von Geld auf dem Konto ist eine solche Leistung. Doch hier lag der Teufel im Detail:

Intransparenz:

Die Klausel war nicht klar genug. Sie erklärte nicht genau, wie das Verwahrentgelt berechnet wird.

Ihr Geld auf dem Girokonto: Was Banken für die „Verwahrung“ verlangen dürfen – und was nicht!

Zum Beispiel war unklar, welcher Kontostand genau für die Berechnung herangezogen wird.

Ändert sich der Betrag auf dem Konto im Laufe eines Tages, war für Kunden nicht nachvollziehbar, wie sich das auf die Gebühren auswirkt.

Irreführende Platzierung:

Die Bank führte die Gebühr unter der Überschrift „Verzinsung“ auf. Normalerweise erwarten Kunden dort Informationen über Zinsen, die sie von der Bank erhalten, nicht aber über Gebühren, die sie zahlen müssen.

Das führte Verbraucher in die Irre.

Widersprüchliche Angaben:

Die Klausel enthielt widersprüchliche Angaben zur Höhe des Entgelts, einmal mit Minuszeichen (-0,70 % p.a.) und einmal ohne (0,70 % p.a.). Das stiftete zusätzliche Verwirrung.

Das Urteil des BGH: Ein Sieg für Verbraucher

Der BGH stellte klar: Auch wenn ein „Verwahrentgelt“ an sich erlaubt sein kann, muss die Bank es klar und verständlich formulieren. Sie darf Kunden nicht täuschen oder irreführen.

Das Gericht entschied, dass die verwendete Klausel der Sparkasse unwirksam ist. Sie verstieß gegen das Transparenzgebot.

Das bedeutet: Die Sparkasse darf diese Klausel nicht mehr verwenden und keine Gebühren auf dieser Grundlage verlangen.

Zudem muss die Sparkasse die angefallenen Anwaltskosten des klagenden Vereins erstatten.

Was bedeutet das für Sie?

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Vertragsbedingungen genau! Haben Sie ein „Verwahrentgelt“ gezahlt, das Sie nicht klar nachvollziehen konnten?

Oder wurde es irreführend dargestellt? Dann könnte Ihnen eine Erstattung zustehen. Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Bankkunde.

Bei Fragen zu Ihrem Girokonto oder unklaren Gebühren helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.