Ihr Immobilienkauf – Wann die Bank haften muss

Mai 20, 2025

Ihr Immobilienkauf – Wann die Bank haften muss

OLG Oldenburg Urt. v. 10.03.2011, Az. u.a. 8 U 53/10

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Immobilie. Dafür nehmen Sie einen Kredit bei einer Bank auf. Was aber, wenn beim Kauf etwas schiefläuft?

Was, wenn Sie über wichtige Kosten getäuscht werden? RA und Notar Krau erklärt, wann Ihre Bank dafür haftet.

Wenn der Vermittler trickst

Manchmal verschweigen Vermittler wichtige Kosten. Zum Beispiel die Provision für die Vermittlung.

Das nennt man arglistige Täuschung. Es ist so, als ob man Ihnen ein Bild verkauft, aber wichtige Details versteckt.

Was wusste die Bank?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dazu ein klares Urteil gefällt. Wenn eine Bank wusste oder wissen konnte, dass Sie getäuscht werden, dann muss sie Sie aufklären.

Sie kann dann ihr Geld nicht von Ihnen zurückfordern. Das gilt auch, wenn die Bank die Täuschung hätte erkennen müssen.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Ehepaar hatte 1992 eine Wohnung gekauft.

Ihr Immobilienkauf – Wann die Bank haften muss

Eine Firma sollte alles für sie regeln. Die Bank sollte den Kauf finanzieren.

Doch im Prospekt fehlte etwas Wichtiges: eine versteckte Provision von über 18 Prozent!

Die Käufer wussten davon nichts.

Als sie die Raten nicht mehr zahlen konnten, wollte die Bank vollstrecken.

Ihr Recht bei Täuschung

Das Gericht stellte klar:

Die Bank muss zwar nicht jede versteckte Provision suchen.

Aber wenn sie bei der Vermittlung einer Täuschung begegnet, muss sie handeln.

Sie muss den Kunden informieren. Tut sie das nicht, kann sie ihren Anspruch auf das Darlehen verlieren.

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Käufer. Es schützt Sie vor bösen Überraschungen. Haben Sie Fragen zu Ihrem Immobilienkauf? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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