
Ihr Immobilienkauf – Wann die Bank haften muss
OLG Oldenburg Urt. v. 10.03.2011, Az. u.a. 8 U 53/10
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Immobilie. Dafür nehmen Sie einen Kredit bei einer Bank auf. Was aber, wenn beim Kauf etwas schiefläuft?
Was, wenn Sie über wichtige Kosten getäuscht werden? RA und Notar Krau erklärt, wann Ihre Bank dafür haftet.
Manchmal verschweigen Vermittler wichtige Kosten. Zum Beispiel die Provision für die Vermittlung.
Das nennt man arglistige Täuschung. Es ist so, als ob man Ihnen ein Bild verkauft, aber wichtige Details versteckt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dazu ein klares Urteil gefällt. Wenn eine Bank wusste oder wissen konnte, dass Sie getäuscht werden, dann muss sie Sie aufklären.
Sie kann dann ihr Geld nicht von Ihnen zurückfordern. Das gilt auch, wenn die Bank die Täuschung hätte erkennen müssen.
Ein Ehepaar hatte 1992 eine Wohnung gekauft.
Eine Firma sollte alles für sie regeln. Die Bank sollte den Kauf finanzieren.
Doch im Prospekt fehlte etwas Wichtiges: eine versteckte Provision von über 18 Prozent!
Die Käufer wussten davon nichts.
Als sie die Raten nicht mehr zahlen konnten, wollte die Bank vollstrecken.
Das Gericht stellte klar:
Die Bank muss zwar nicht jede versteckte Provision suchen.
Aber wenn sie bei der Vermittlung einer Täuschung begegnet, muss sie handeln.
Sie muss den Kunden informieren. Tut sie das nicht, kann sie ihren Anspruch auf das Darlehen verlieren.
Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Käufer. Es schützt Sie vor bösen Überraschungen. Haben Sie Fragen zu Ihrem Immobilienkauf? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr RA und Notar Krau
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