Das Jahresende naht: Verpassen Sie keine Frist – Wir helfen Ihnen schnell und rechtssicher.
Haben Sie offene Forderungen, die seit Monaten unbeachtet geblieben sind? Zum Jahresende droht Verjährung – und damit der Verlust Ihrer Ansprüche. Die gute Nachricht: Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Mit unserer rechtlichen Expertise sichern wir Ihre Forderungen und setzen sie erfolgreich durch.
Unser Team aus erfahrenen und hochqualifizierten Fachangestellten ist im Bereich der Forderungsbeitreibung gerne für Sie tätig. Über die Kosten für unsere Tätigkeit hat der Schuldner Sie i. d. R. freizustellen. In vielen Fällen ist ein anwaltliches Schreiben ausreichend, um den zahlungssäumigen Kunden an die Notwendigkeit der Rechnungsbegleichung zu erinnern.
Sichern Sie sich eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Sofern der Schuldner sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist der Gläubiger hinsichtlich der Kosten der Forderungsbeitreibung vom Schuldner freizustellen. Dies bedeutet, dass die von Ihnen verauslagten Kosten der jeweiligen Forderung hinzugerechnet werden und bei erfolgreicher Vollstreckung ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind.
Wir beraten Sie im Laufe eines Inkasso-Mandates ständig und ohne gesonderte Kosten, wie Sie Ihre Dokumentation und Rechtsstellung optimieren können.
Die Uhr tickt: Lassen Sie keine Frist verstreichen. Mit unserer Expertise setzen wir Ihre Ansprüche durch – effizient, rechtssicher und unkompliziert.
Nachdem Sie uns beauftragen, erstellen wir eine Forderungsübersicht basierend auf Ihren Unterlagen (z. B. Rechnungen, Mahnungen). Anschließend fordern wir den Schuldner mit Fristsetzung zur Zahlung der Forderung, Verzugszinsen, Mahnkosten und Anwaltsgebühren auf. Oft erfolgt bereits dann der Zahlungsausgleich. Falls nötig, vereinbaren wir eine Ratenzahlung und überwachen deren pünktlichen Eingang. Die erhaltenen Beträge leiten wir direkt an Sie weiter.
Wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert, leiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Nach Erlass des Mahnbescheids durch das Mahngericht hat der Schuldner 14 Tage Zeit zur Zahlung. Erfolgt keine Zahlung, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.
Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird der Fall an das zuständige Streitgericht übergeben. Dort begründen wir Ihren Anspruch und legen dar, warum Ihnen die Forderung zusteht. Bei erfolgreichem Ausgang erhalten Sie ein Urteil zu Ihren Gunsten. Falls der Schuldner dennoch nicht zahlt, übernehmen wir die Zwangsvollstreckung für Sie.
Offene Forderungen drohen zum Jahresende zu verjähren. Lassen Sie uns handeln, bevor Sie Ihr Recht verlieren. Unsere Experten kümmern sich um die rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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