Sichern Sie Ihre offenen Forderungen vor der Verjährung!

Das Jahresende naht: Verpassen Sie keine Frist – Wir helfen Ihnen schnell und rechtssicher.

Ihre offenen Forderungen könnten verjähren – Handeln Sie jetzt!

Haben Sie offene Forderungen, die seit Monaten unbeachtet geblieben sind? Zum Jahresende droht Verjährung – und damit der Verlust Ihrer Ansprüche. Die gute Nachricht: Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Mit unserer rechtlichen Expertise sichern wir Ihre Forderungen und setzen sie erfolgreich durch.

Oft reicht ein anwaltliches Schreiben.

Einfach aufgeben und Ihre Forderungen verjähren lassen, sollten Sie nicht in Betracht ziehen. Dann hätten Sie umsonst gearbeitet. Ausbleibende Zahlungen seitens der Kundschaft und/oder Auftraggeber sind nicht nur ärgerlich, sie sind im schlimmsten Falle existenzbedrohend für Ihr Unternehmen. Anwaltliche Beratung ist hierbei unumgänglich.

Wenn der Kunde nicht zahlt, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden.

Unser Team aus erfahrenen und hochqualifizierten Fachangestellten ist im Bereich der Forderungsbeitreibung gerne für Sie tätig. Über die Kosten für unsere Tätigkeit hat der Schuldner Sie i. d. R. freizustellen. In vielen Fällen ist ein anwaltliches Schreiben ausreichend, um den zahlungssäumigen Kunden an die Notwendigkeit der Rechnungsbegleichung zu erinnern.



Ihre Forderungen, unser Einsatz!

Sichern Sie sich eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

Forderungsbeitreibung im gerichtlichen Mahnverfahren

Wenn der Schuldner nicht auf unsere Zahlungsaufforderung reagiert und ein außergerichtliches Inkasso nicht zum Erfolg führt, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wir vertreten Sie im streitigen Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht und übernehmen ebenso die Zwangsvollstreckung, sollte diese notwendig sein. Während des gesamten Inkassoverfahrens sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wer übernimmt die Kosten?

Sofern der Schuldner sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist der Gläubiger hinsichtlich der Kosten der Forderungsbeitreibung vom Schuldner freizustellen. Dies bedeutet, dass die von Ihnen verauslagten Kosten der jeweiligen Forderung hinzugerechnet werden und bei erfolgreicher Vollstreckung ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind.

Wir beraten Sie im Laufe eines Inkasso-Mandates ständig und ohne gesonderte Kosten, wie Sie Ihre Dokumentation und Rechtsstellung optimieren können.

Handeln Sie jetzt – wir sichern Ihre Forderungen!

Die Uhr tickt: Lassen Sie keine Frist verstreichen. Mit unserer Expertise setzen wir Ihre Ansprüche durch – effizient, rechtssicher und unkompliziert.

Die Kunst des Forderungseinzug

Ablauf des Inkassoverfahrens

Außergerichtliches
Inkasso

Nachdem Sie uns beauftragen, erstellen wir eine Forderungsübersicht basierend auf Ihren Unterlagen (z. B. Rechnungen, Mahnungen). Anschließend fordern wir den Schuldner mit Fristsetzung zur Zahlung der Forderung, Verzugszinsen, Mahnkosten und Anwaltsgebühren auf. Oft erfolgt bereits dann der Zahlungsausgleich. Falls nötig, vereinbaren wir eine Ratenzahlung und überwachen deren pünktlichen Eingang. Die erhaltenen Beträge leiten wir direkt an Sie weiter.

Gerichtliches
Mahnverfahren

Wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert, leiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Nach Erlass des Mahnbescheids durch das Mahngericht hat der Schuldner 14 Tage Zeit zur Zahlung. Erfolgt keine Zahlung, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Zwangsvollstreckung oder streitiges Verfahren

Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird der Fall an das zuständige Streitgericht übergeben. Dort begründen wir Ihren Anspruch und legen dar, warum Ihnen die Forderung zusteht. Bei erfolgreichem Ausgang erhalten Sie ein Urteil zu Ihren Gunsten. Falls der Schuldner dennoch nicht zahlt, übernehmen wir die Zwangsvollstreckung für Sie.

Schützen Sie Ihr Geld – bevor es zu spät ist!

Offene Forderungen drohen zum Jahresende zu verjähren. Lassen Sie uns handeln, bevor Sie Ihr Recht verlieren. Unsere Experten kümmern sich um die rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvoll-
streckung

Sie haben eine titulierte (d. h. durch Urteil o. ä. festgestellte, rechtskräftige) Forderung – der Schuldner muss zahlen! Was, wenn er dies – trotz eindeutiger Rechtslage nicht tut? Mein Team aus

Beauftragung eines Gerichtsvollziehers

Trotz titulierter Forderung zahlt der Schuldner nicht? In diesem Fall beauftragen wir einen Gerichtsvollzieher, der die Forderung beim Schuldner einzieht. Auch in dieser Phase kann eine Ratenzahlung oder gütliche Einigung vereinbart werden.

Die eidesstattliche
Versicherung

Weiterhin kann der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme des Vermögensverzeichnisses/der eidesstattlichen Versicherung (früher auch „Offenbarungseid“) beauftragt werden. Der Schuldner muss dann über seine gesamten Einkünfte sowie sein Hab und Gut Rechenschaft ablegen und diese Angaben an Eides statt versichern.

Vollstreckungs-
möglichkeiten

Wir prüfen das vom Gerichtsvollzieher übermittelte Vermögensverzeichnis auf mögliche Vollstreckungsmaßnahmen, wie Lohn- oder Kontopfändung, Sachpfändung oder Zwangsversteigerung von Immobilien. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, besprechen wir individuell mit Ihnen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!






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