
Ihr Urlaubsanspruch: Was passiert wenn Resturlaub verfällt?
RA und Notar Krau
Liebe Leserin, lieber Leser,
Urlaub ist eine schöne Sache und unerlässlich, um neue Kraft zu schöpfen. Aber was passiert, wenn Sie Ihren wohlverdienten Urlaub nicht komplett nehmen konnten?
Verfällt er einfach? Und welche Rolle spielen dabei Tarifverträge und interne Regeln des Arbeitgebers?
Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen heute ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts erklären (Aktenzeichen 9 AZR 66/24).
Es geht um einen Fall, der viele Arbeitnehmer betrifft und für Klarheit bei der Frage des Urlaubsverfalls sorgt.
Ein Forstwirt, der als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, hatte zehn Tage tariflichen Mehrurlaub aus dem Jahr 2021 übrig.
Er war der Meinung, dieser Urlaub sei nicht verfallen. Der Arbeitgeber sah das anders.
Der Arbeitnehmer konnte seinen geplanten Urlaub im Mai 2022 nicht nehmen, weil er auf Kollegen Rücksicht nehmen musste.
Kurz darauf verletzte er sich bei einem Arbeitsunfall und war lange krank. Der Arbeitgeber teilte ihm dann mit, dass sein tariflicher Urlaub aus 2021 am 30. September 2022 verfallen sei.
Der Forstwirt klagte. Er argumentierte, dass für seinen Urlaub die Regeln für Beamte gelten sollten, die eine längere Verfallsfrist vorsehen.
Er meinte auch, der Arbeitgeber handle unfair, da er den Urlaub nur aus Rücksicht auf die Firma nicht genommen hatte.
Die Gerichte der ersten beiden Instanzen gaben dem Arbeitgeber recht. Sie sagten, der Urlaub sei verfallen.
Sie waren der Ansicht, ein Schreiben des Finanzministeriums aus dem Jahr 2001, das längere Übertragungsfristen vorsieht,
gelte nur in der damaligen Fassung und nicht in den später geänderten, arbeitnehmerfreundlicheren Varianten.
Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben. Das bedeutet: Der Fall muss neu verhandelt werden!
Das Gericht stellte klar, dass interne Schreiben wie das des Finanzministeriums nicht automatisch für Arbeitnehmer gelten.
Solche „Verwaltungsvorschriften“ richten sich zunächst nur an die eigenen Mitarbeiter einer Behörde.
Sie können aber für Arbeitnehmer bindend werden, wenn der Arbeitgeber diese Regeln tatsächlich anwendet oder ihnen zusichert.
Wichtig dabei: Das Bundesarbeitsgericht betont, dass der Arbeitgeber aktiv handeln muss, um den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu sichern.
Er muss den Arbeitnehmer klar und rechtzeitig informieren, dass sein Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht nimmt.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwar monatlich mitgeteilt, wie viele Resturlaubstage er hatte und bis wann diese genommen werden mussten (hier bis zum 30. September 2022).
Das Gericht muss nun aber genau prüfen, ob und wie der Arbeitgeber die beamtenrechtlichen Regeln zum Urlaubsverfall auf diesen Arbeitnehmer angewendet hat.
Es ist also entscheidend, ob der Arbeitgeber durch sein Verhalten eine verbindliche Regelung geschaffen hat.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Hinweis für alle Arbeitnehmer:
Ihr Arbeitgeber hat eine Pflicht: Er muss Sie klar darüber informieren, wie viele Urlaubstage Sie haben und bis wann diese verfallen könnten.
Tarifverträge sind wichtig: Oft regeln sie den Urlaubsanspruch detailliert.
Interne Absprachen zählen: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen längere Fristen zugesteht, kann das entscheidend sein.
Der Fall des Forstwirts ist noch nicht endgültig entschieden. Das Landesarbeitsgericht muss jetzt prüfen, ob der Arbeitgeber die längeren beamtenrechtlichen Fristen durch sein Verhalten angewendet hat.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch oder dem Verfall von Urlaubstagen? Zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat einzuholen!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
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