Ihre Eltern – Die gesetzlichen Erben zweiter Ordnung
Wer erbt, wenn ich keine Kinder habe? Das Erbrecht der Eltern
Gerade in Deutschland bewegt das Thema Erbschaft viele Menschen. Doch was passiert eigentlich mit Ihrem Nachlass, wenn Sie keine Kinder oder Enkelkinder haben? Das Gesetz regelt diesen Fall ganz klar: Dann kommen Ihre Eltern ins Spiel. Als Rechtsanwalt und Notar Krau erkläre ich Ihnen verständlich, wie das Erbrecht in dieser Situation funktioniert.
Das Gesetz unterscheidet verschiedene „Ordnungen“ von Erben. Die erste Ordnung sind Ihre direkten Nachkommen wie Kinder und Enkel. Wenn diese fehlen, treten die Erben der zweiten Ordnung an die Reihe. Dazu gehören Ihre Eltern und deren Abkömmlinge. Das sind also Ihre Geschwister, Nichten oder Neffen.
Das mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Warum erben die Eltern vor den Geschwistern? Der Gesetzgeber hat hier eine klare Vorstellung: Er geht davon aus, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kind meist enger ist. Oft haben die Eltern dem Kind auch geholfen, Vermögen aufzubauen. Das kann durch eine Ausbildung oder Schenkungen geschehen sein. Deshalb erhalten die Eltern im Erbrecht den Vorrang.
Leben beide Elternteile zum Zeitpunkt Ihres Todes, erben sie Ihren Nachlass allein und zu gleichen Teilen. Das bedeutet, sie erhalten jeweils die Hälfte Ihres Vermögens. Es spielt keine Rolle, ob ein Elternteil Ihnen mehr Vermögen geschenkt hat als der andere. Die Aufteilung ist immer gleich.
Ist ein Elternteil bereits verstorben, tritt dessen Stelle dessen Abkömmlinge ein. Das sind dann Ihre Geschwister, Nichten oder Neffen. Sie erben dann den Anteil, der eigentlich dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte. Sind keine Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils vorhanden, erbt der überlebende Elternteil Ihren gesamten Nachlass allein.
Für adoptierte Kinder gibt es eine spezielle Regelung. Ein adoptiertes Kind und die Verwandten seiner leiblichen Eltern sind im Erbrecht der zweiten Ordnung nicht miteinander verwandt. Das bedeutet, die leiblichen Eltern eines adoptierten Kindes erben in der Regel nicht von ihrem Kind, da die Adoption eine neue rechtliche Familie begründet.
Früher gab es beim Erbrecht zwischen nichtehelichen Vätern und ihren Kindern Besonderheiten. Über viele Jahre hinweg wurde hier die Gleichstellung vorangetrieben. Seit 1998 gibt es keine Unterschiede mehr: Der Vater eines nichtehelichen Kindes ist heute ein ganz normaler gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung. Er erbt also unter den gleichen Voraussetzungen wie der Vater eines ehelichen Kindes.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen, das Erbrecht der zweiten Ordnung besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, berate ich Sie gerne.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau