Immobiliennachlaß eines texanischen Erblassers
– Rechtsanwendung
OLG Karlsruhe 11 W 86/89
Tenor
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied im Fall 11 W 86/89, dass für den unbeweglichen Nachlass eines texanischen Erblassers in Deutschland deutsches Erbrecht maßgeblich ist.
Nach den texanischen Kollisionsnormen wird hinsichtlich von Immobilien auf die lex rei sitae, also das Recht des Belegenheitsorts, verwiesen.
Daher gilt für das in Deutschland gelegene Grundstück deutsches Recht.
Ein erbrechtlicher Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB, der den gesetzlichen Erbteil erhöht, kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Güterrecht dies vorsieht.
Texanisches, japanisches und mexikanisches Recht kennen keinen pauschalen Zugewinnausgleich.
Ein solcher Ausgleich ist daher auch bei Anwendung deutschen Erbrechts ausgeschlossen, sofern das ausländische Güterrecht maßgeblich ist.
Die Ehe des Erblassers wurde in Mexiko geschlossen, und es wurde ein Ehevertrag mit der Regelung der Gütergemeinschaft abgeschlossen.
Da eine Zugewinngemeinschaft nicht bestand, entfällt ein erbrechtlicher Zugewinnausgleich.
Das Gericht entschied, dass die Ehefrau (Beteiligte zu 4) nur die Hälfte des Nachlasses als gesetzliche Erbin erhält, während die Geschwister (Beteiligte 1 bis 3) je ein Sechstel erben.
Die weitere Beschwerde der Ehefrau gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim, das ihren Antrag auf einen Alleinerbschein abgelehnt hatte, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass das texanische Urteil keine Auswirkungen auf das in Deutschland belegene Vermögen hat, da deutsches Erbrecht gilt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.