Immobilienveräußerung durch Erben und Testamentsvollstrecker
Zusammenfassung des Aufsatzes von Bernert/Thelen: Grundlagen der Immobilienveräußerung durch Erben und Testamentsvollstrecker(MittBayNot 2024, 421)
Dieser Text fasst einen Artikel von Dr. Andreas Bernert und Dr. Martin Konstantin Thelen zusammen, der sich mit den Grundlagen
der Immobilienveräußerung durch Erben und Testamentsvollstrecker befasst und dabei einen Beschluss des BGH vom 19.10.2023 (V ZB 8/23) kommentiert.
Kernaussage des Artikels:
Der Artikel beleuchtet die materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte der Immobilienveräußerung durch Erben und Testamentsvollstrecker,
insbesondere im Kontext des Nachweises der Verfügungsbefugnis und des Gutglaubensschutzes für Erwerber.
Dabei wird die Bedeutung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis als Nachweis der Verfügungsmacht hervorgehoben und die unterschiedlichen Fallkonstellationen differenziert betrachtet.
Zusammenfassung des BGH-Beschlusses:
Der BGH hatte in seinem Beschluss zu entscheiden, wie das Grundbuchamt zu verfahren hat, wenn es vor Vollzug der
Eigentumsumschreibung von Zweifeln des Nachlassgerichts an der Testierfähigkeit des Erblassers erfährt.
Im konkreten Fall hatte ein Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück veräußert und seine Verfügungsbefugnis
durch Vorlage einer notariellen Verfügung von Todes wegen, des Eröffnungsprotokolls und der Amtsannahmebestätigung des Nachlassgerichts nachgewiesen.
Nach der Beurkundung und Grundbuchvorlage hatte ein gesetzlicher Erbe die Wirksamkeit des Testaments angegriffen und die Erteilung eines Erbscheins beantragt.
Das Grundbuchamt verlangte daraufhin vom Notar die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Grundbuchamts.
Das Grundbuchamt dürfe bei konkreten Zweifeln an der Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verlangen.
Konkrete Zweifel lägen vor, wenn das Nachlassgericht die Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen überprüfe.
Wesentliche Punkte des Artikels:
Fazit:
Der Artikel verdeutlicht die komplexen rechtlichen Zusammenhänge bei der Immobilienveräußerung durch Erben und Testamentsvollstrecker.
Er zeigt auf, dass die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht nur für den Nachweis der Verfügungsbefugnis,
sondern auch für den Gutglaubensschutz des Erwerbers von entscheidender Bedeutung ist.
Notare und Grundbuchämter sollten die dargestellten Grundsätze bei der Abwicklung von Immobilienveräußerungen im Erbfall beachten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.