In welchen Verfahren muss in Nordrhein-Westfalen vor der Klage eine Schlichtung erfolgen? 

November 9, 2025

In welchen Verfahren muss in Nordrhein-Westfalen vor der Klage eine Schlichtung erfolgen? 

Das Verfahren der obligatorischen Schlichtung ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) in bestimmten Fällen zwingend. Das bedeutet, man muss zuerst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Nur wenn dieser Versuch scheitert, darf man Klage beim Gericht einreichen.


Was ist eine obligatorische Schlichtung?

„Obligatorisch“ heißt, es ist vorgeschrieben oder verpflichtend. Bevor man in bestimmten Streitigkeiten vor Gericht zieht, muss man also eine Schlichtung oder ein Güteverfahren durchführen. Dieses Verfahren dient dazu, einen Streit ohne lange und teure Gerichtsverhandlung zu lösen.

Eine Schlichtung ist ein Versuch, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Streitparteien zu finden. Das geschieht vor einer sogenannten anerkannten Gütestelle oder einem Schiedsamt. Die Schlichtungsstelle ist neutral und versucht, beide Seiten zusammenzubringen. Man spart dadurch oft viel Zeit und Geld.


Wann muss in NRW geschlichtet werden?

Die Pflicht zur Schlichtung ist in Nordrhein-Westfalen im Justizgesetz NRW geregelt. Dort steht, in welchen Fällen eine Klage nur zulässig ist, wenn vorher ein Einigungsversuch stattgefunden hat.

Die obligatorische Schlichtung betrifft hauptsächlich drei große Bereiche.

1. Nachbarschaftsstreitigkeiten

Der wohl häufigste Fall, in dem eine Schlichtung nötig ist, sind Streitigkeiten unter Nachbarn. Hier geht es um Ansprüche, die sich aus dem Nachbarrecht ergeben.

Das betrifft folgende Fälle:

  • Einwirkungen auf das Grundstück: Hier geht es zum Beispiel um Lärm, Geruch, Rauch oder Erschütterungen. Wichtig ist, dass diese Einwirkungen nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen. Man spricht von den sogenannten unwesentlichen Beeinträchtigungen (§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Überwuchs und Hinüberfall: Das sind Fälle, bei denen Äste oder Wurzeln von Bäumen auf das Nachbargrundstück reichen. Auch Früchte, die von einem Baum auf das Nachbargrundstück fallen, gehören dazu.
  • Grenzbaum: Hier geht es um Bäume, die genau auf der Grundstücksgrenze stehen.
  • Andere Nachbarrechte: Dies umfasst auch alle anderen Rechte, die im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen stehen. Auch hier gilt die Einschränkung: Es darf sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handeln.

Beispiel: Ihr Nachbar lässt seine Hecke zu hoch wachsen. Sie verlangen, dass er sie zurückschneidet. Bevor Sie klagen, müssen Sie zur Schlichtung.

In welchen Verfahren muss in Nordrhein-Westfalen vor der Klage eine Schlichtung erfolgen?

2. Streitigkeiten wegen Beleidigung

Auch bei bestimmten Fällen von Verletzungen der persönlichen Ehre ist die Schlichtung vorgeschrieben.

Das gilt für Ansprüche wegen Beleidigungen oder übler Nachrede. Hier geht es meist um Streitigkeiten, bei denen eine Person die andere beschimpft oder schlecht gemacht hat.

Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Beleidigung in der Presse oder im Rundfunk begangen wurde. In diesen Fällen kann man direkt Klage einreichen.

Beispiel: Ein Nachbar hat Sie vor Zeugen auf der Straße beleidigt. Bevor Sie ihn verklagen können, müssen Sie zur Gütestelle.

3. Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Schließlich ist die Schlichtung auch in Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschrieben.

Dieses Gesetz schützt vor Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.


Gibt es räumliche Einschränkungen?

Ja, die Pflicht zur Schlichtung gilt nur, wenn es einen sogenannten räumlichen Bezug gibt.

  • Die Schlichtung ist nur nötig, wenn beide Parteien im demselben Landgerichtsbezirk wohnen.
  • Wohnen die Parteien in verschiedenen Bezirken, muss vorher keine Schlichtung versucht werden.

Was passiert, wenn die Schlichtung scheitert?

Das Ziel der Schlichtung ist die Einigung. Findet sich keine Einigung, oder erscheint eine Partei nicht zum Termin, gilt der Versuch als gescheitert.

Die anerkannte Gütestelle stellt dann eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit aus. Mit dieser Bescheinigung in der Hand dürfen Sie dann Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Klage ist ohne diese Bescheinigung unzulässig und wird vom Gericht abgewiesen.


Wo findet die Schlichtung statt?

Die Schlichtung muss vor einer staatlich anerkannten Gütestelle oder dem örtlichen Schiedsamt erfolgen.

  • Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind ehrenamtliche Bürger, die für kleine Streitigkeiten zuständig sind.
  • Anerkannte Gütestellen sind oft bei Anwaltsvereinen oder Notarkammern eingerichtet.

Sie als Antragsteller können sich die Gütestelle oder das Schiedsamt aussuchen.


In welchen Verfahren muss in Nordrhein-Westfalen vor der Klage eine Schlichtung erfolgen?

Was sind die Vorteile der Schlichtung?

Die obligatorische Schlichtung soll die Gerichte entlasten. Für die Bürger hat sie aber auch viele Vorteile:

  • Kostenersparnis: Ein Schlichtungsverfahren ist meist viel günstiger als ein Gerichtsverfahren.
  • Schnellere Lösung: Schlichtungsverfahren sind oft schneller abgeschlossen als ein Gerichtsprozess.
  • Bessere Beziehungen: Bei einer Einigung im Schlichtungsverfahren ist die Beziehung der Parteien oft weniger zerstört als nach einem Urteil. Das ist besonders bei Nachbarn wichtig.
  • Vollstreckbarer Vergleich: Eine schriftliche Einigung (Vergleich) vor einer anerkannten Gütestelle ist rechtswirksam. Man kann daraus wie aus einem Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung betreiben.

Zusammenfassung: In Nordrhein-Westfalen muss man bei den meisten Nachbarstreitigkeiten, Beleidigungen außerhalb von Presse/Rundfunk und bei Streitigkeiten nach dem AGG zuerst zur Schlichtung. Nur bei Misserfolg öffnet sich der Weg zum Gericht.

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