BFH II R 11/10
Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach § 13a I 1 und II ErbStG
Urteil vom 18.05.2011
Betriebsgrundstücke
Die Klägerin erbte Anteile an einer GmbH & Co. KG und einer GmbH, die ihre Mutter kurz vor deren Tod gegründet hatte.
Die Mutter hatte ihren Grundbesitz in die KG eingebracht.
Das Finanzamt gewährte die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG nicht,
da die KG zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht im Handelsregister eingetragen und somit nicht gewerblich geprägt war.
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.
Begründung:
Fazit:
Der BFH entschied, dass die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG nicht gewährt werden,
wenn die GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.