BFH II R 11/10

Juni 8, 2022

BFH II R 11/10

Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach § 13a I 1 und II ErbStG

Urteil vom 18.05.2011

Betriebsgrundstücke

RA und Notar Krau:

Die Klägerin erbte Anteile an einer GmbH & Co. KG und einer GmbH, die ihre Mutter kurz vor deren Tod gegründet hatte.

Die Mutter hatte ihren Grundbesitz in die KG eingebracht.

Das Finanzamt gewährte die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG nicht,

da die KG zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht im Handelsregister eingetragen und somit nicht gewerblich geprägt war.

BFH II R 11/10

Entscheidung des BFH:

Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.

Begründung:

  1. Voraussetzungen für Steuervergünstigungen:
  • Die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG gelten nur für inländisches Betriebsvermögen, u.a. beim Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 EStG.
  • Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG erfüllt diese Voraussetzungen erst ab Eintragung im Handelsregister, da sie erst dann gewerblich geprägt ist.
  1. Keine Bindungswirkung des Feststellungsbescheids:
  • Die Feststellung des Lagefinanzamts, dass die eingebrachten Grundstücke Betriebsgrundstücke der KG seien, ist für die Erbschaftsteuerfestsetzung nicht bindend.
  • Die Feststellungen nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG haben nur Bedeutung für den anzusetzenden Grundbesitzwert, nicht aber für die Steuervergünstigungen.
  1. Kein Betriebsvermögen:
  • Der eingebrachte Grundbesitz war zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht auf die KG übertragen, da die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt war.
  • Erbschaftsteuerrechtlich ist das zivilrechtliche Eigentum zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich.

BFH II R 11/10

  1. Kein Freibetrag für GmbH-Anteile:
  • Die Klägerin konnte auch keinen Freibetrag für die GmbH-Anteile beanspruchen.
  • Zwar ist eine noch nicht im Handelsregister eingetragene GmbH eine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG.
  • Die Steuervergünstigungen können aber nicht für offene Einlageverpflichtungen in Anspruch genommen werden.

Fazit:

Der BFH entschied, dass die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG nicht gewährt werden,

wenn die GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Entscheidung des BFH zeigt die Bedeutung der Eintragung im Handelsregister für die gewerbliche Prägung einer GmbH & Co. KG.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass die Feststellungen im Feststellungsbescheid nur für den Grundbesitzwert bindend sind.
  • Die Entscheidung betont, dass erbschaftsteuerrechtlich das zivilrechtliche Eigentum zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

OLG Oldenburg 3 W 53/24

Dezember 7, 2024
OLG Oldenburg 3 W 53/24Beschluss vom 21.08.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, das…
testament, hand, write

OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23

Dezember 7, 2024
OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23Beschluss vom 08.08.2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08.08.2023 befass…