Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Dezember 9, 2024

Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

RA und Notar Krau

Betreiber von Online-Marktplätzen sind seit dem 28. Mai 2022 verpflichtet, bestimmte Informationen gegenüber Verbrauchern bereitzustellen. 

Diese Informationspflichten ergeben sich aus der Umsetzung der Richtlinie EU 2019/2161 in deutsches Recht und sind in § 312l BGB geregelt.

Ein Online-Marktplatz ist definiert als ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, über Software, die vom Unternehmer

oder in dessen Namen betrieben wird, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.

Dies umfasst Webseiten, Teile von Webseiten oder Anwendungen. Betreiber eines solchen Marktplatzes ist der Unternehmer, der diesen Dienst für Verbraucher bereitstellt.

Die konkreten Informationspflichten richten sich nach Art. 246d EGBGB.

Dort sind die Umstände aufgeführt, über die der Verbraucher informiert werden muss.

Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Hauptmerkmale der Ware oder Dienstleistung, die Identität des Anbieters, den Gesamtpreis, das Widerrufsrecht und die Vertragslaufzeit.

Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Die formellen Anforderungen an die Informationsbereitstellung sind in Art. 246d § 2 EGBGB festgelegt.

Demnach müssen die Informationen dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer, verständlicher

und an die verwendeten Fernkommunikationsmittel angepasster Weise zur Verfügung stehen.

Bestimmte Informationen, insbesondere die in Art. 246d § 1 Nr. 1 und 2 EGBGB genannten, müssen in einem leicht zugänglichen Bereich der Online-Benutzeroberfläche bereitgestellt werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von den Informationspflichten.

So gelten diese nicht für Online-Marktplätze, auf denen Verträge über Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen einer Verletzung der Informationspflichten nicht explizit geregelt.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass Verstöße gegen die Informationspflichten wettbewerbsrechtliche und verbraucherschutzrechtliche Konsequenzen haben können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Betreiber von Online-Marktplätzen umfassende Informationspflichten gegenüber Verbrauchern haben.

Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Diese Pflichten dienen dem Verbraucherschutz und sollen Transparenz im Online-Handel gewährleisten.

Durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen können Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und ihre Rechte im Online-Handel effektiv wahrnehmen.

Die Einhaltung der Informationspflichten ist daher für Betreiber von Online-Marktplätzen von großer Bedeutung.

Sie sollten sicherstellen, dass sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen und umsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

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