Informationsrecht in der Personengesellschaft
Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung der rechtlichen Themen rund um das Informationsrecht in Gesellschaften, basierend auf aktuellen Entwicklungen und Gerichtsurteilen.
Im Zentrum der rechtlichen Debatte stand kürzlich ein Konflikt beim Fußballclub Hannover 96. Der Mutterverein wollte wissen, wie sein Geschäftsführer bei einer wichtigen Abstimmung der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgestimmt hatte. Es gab die Anweisung, mit „Nein“ zu stimmen, doch es bestand der Verdacht, dass der Geschäftsführer stattdessen mit „Ja“ gestimmt hatte.
Das zuständige Landgericht lehnte den Anspruch auf Auskunft jedoch ab. Das Gericht begründete dies damit, dass die Abstimmung geheim war und eine Veröffentlichung dem Verein schaden könnte. Zudem meinte das Gericht, der Verein könne sowieso keine Konsequenzen ziehen, da er den Geschäftsführer laut Satzung nicht allein abberufen dürfe. Diese Entscheidung wird von Rechtsexperten stark kritisiert.
Die Ablehnung des Informationsrechts durch das Gericht wirft viele Fragen auf. Normalerweise hat ein alleiniger Gesellschafter (wie hier der Verein) das Recht, alles über seine Firma zu erfahren.
Das Gericht argumentierte, dass die Information über die Abstimmung nicht an die 20.000 Mitglieder des Vereins gelangen dürfe. Experten halten dagegen: Nur weil ein Verein viele Mitglieder hat, darf ihm sein Recht als Eigentümer der Firma nicht entzogen werden. Was der Vorstand des Vereins mit der Information macht, ist eine interne Sache des Vereins und sollte die Auskunftspflicht der Firma nicht aufheben.
Ein weiteres Argument des Gerichts war, dass der Verein den Geschäftsführer nicht entlassen könne. Doch auch das ist fragwürdig. Selbst wenn man jemanden nicht sofort kündigen kann, muss man doch wissen, ob er sich an Regeln gehalten hat. Nur so kann man zum Beispiel Schadenersatz fordern oder Druck auf andere Gremien ausüben.
Um die Situation besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf andere Unternehmensformen. Seit einer großen Reform im Jahr 2024 (dem sogenannten MoPeG) sind die Regeln für das Informationsrecht klarer gefasst.
In einer einfachen Gesellschaft (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) hat jeder Partner, der persönlich mit seinem Privatvermögen haftet, ein sehr starkes Recht auf Information. Das ist logisch: Wer mit seinem eigenen Geld für Fehler der Firma geradestehen muss, muss auch genau wissen, was in der Firma passiert.
Das Gesetz unterscheidet hier zwei Bereiche:
Das Recht auf Wissen ist zwar stark, aber nicht grenzenlos. Es gibt Situationen, in denen die Geschäftsführung die Herausgabe von Informationen verweigern darf.
Wenn ein Gesellschafter die Informationen nur haben will, um der Firma absichtlich zu schaden (zum Beispiel, um Geschäftsgeheimnisse an einen Konkurrenten zu verraten), kann die Auskunft verweigert werden. Das nennt man „Rechtsmissbrauch“.
Die Prüfung der Unterlagen darf den laufenden Betrieb nicht lahmlegen. Man kann also nicht verlangen, dass die Arbeit für Tage stillsteht, nur damit ein Gesellschafter Akten lesen kann. Die Einsicht muss zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
In einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es Partner, die nur mit ihrer Einlage haften (Kommanditisten). Weil ihr Risiko geringer ist als das der voll haftenden Partner, ist auch ihr Informationsrecht etwas eingeschränkter.
Ein Kommanditist darf vor allem den Jahresabschluss prüfen. Er kann die Unterlagen einsehen, die nötig sind, um zu verstehen, ob die Bilanz korrekt ist.
Wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dass in der Geschäftsführung etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, erweitert sich das Recht des Kommanditisten. In einem solchen Fall – wie beim Beispiel Hannover 96 – hätte er Anspruch auf genauere Informationen, um seine Rechte zu schützen.
Wenn die Geschäftsführung die Auskunft verweigert, muss oft ein Gericht entscheiden.
Der Gesellschafter kann die Firma auf Herausgabe der Informationen verklagen. Dabei muss er genau beschreiben, welche Unterlagen er sehen möchte oder welche Fragen beantwortet werden müssen.
Manchmal eilt es besonders – zum Beispiel, wenn bald eine wichtige Versammlung ansteht. Dann kann man einen Eilantrag (einstweilige Verfügung) stellen. Bei Partnern, die voll für die Firma haften, sind die Gerichte hier oft großzügiger, da das Informationsbedürfnis aufgrund der persönlichen Haftung sehr hoch ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Informationsrecht eines der wichtigsten Rechte für jeden ist, der an einer Firma beteiligt ist. Es dient dazu, die Geschäftsführung zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die eigenen Interessen (und das eigene Geld) geschützt sind.
Das Urteil im Fall Hannover 96 wird deshalb so kritisch gesehen, weil es dieses Kontrollrecht schwächt. Egal ob im Fußball oder in der normalen Wirtschaft: Wer die Verantwortung trägt oder wem die Firma gehört, der muss auch das Recht haben, hinter die Kulissen zu schauen – vor allem dann, wenn der Verdacht besteht, dass Anweisungen ignoriert wurden. Die Regeln bei Personengesellschaften zeigen deutlich, dass Transparenz der Standard sein sollte und Geheimhaltung nur in extremen Ausnahmefällen zulässig ist.