Inhaltliche Bestimmtheit Schenkungsteuerbescheid
BFH II R 64/11
Urteil vom 20.11.2013,
Zusammenfassung mehrerer Erwerbe,
Erlass eines Grundurteils
Kernaussage:
Der BFH entschied, dass ein Schenkungsteuerbescheid, der mehrere Schenkungen in einem Betrag zusammenfasst,
ohne die Steuer für jeden einzelnen Erwerb gesondert festzusetzen, inhaltlich unbestimmt und damit unwirksam ist.
Sachverhalt:
Das Finanzamt setzte gegenüber der Klägerin Schenkungsteuer für verschiedene Zuwendungen ihres Ehemanns fest,
darunter zinslose Darlehen und Verzichte auf Ausgleichsansprüche aus Steuererstattungen.
Im Schenkungsteuerbescheid wurden die einzelnen Zuwendungen zwar aufgeführt, die Schenkungsteuer wurde jedoch nur in einem Gesamtbetrag festgesetzt,
ohne die Steuer für jeden einzelnen Erwerb aufzuschlüsseln.
Entscheidung des BFH:
Der BFH gab der Revision der Klägerin statt und hob das Zwischenurteil des Finanzgerichts auf.
Der Schenkungsteuerbescheid war unwirksam,
da er nicht den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit (§ 119 Abs. 1 AO) genügte.
Begründung im Detail:
Unzulässiges Grundurteil: Das Finanzgericht hatte ein Grundurteil erlassen, in dem es nicht nur über den Grund des Anspruchs, sondern auch über dessen Höhe entschied. Ein Grundurteil darf sich jedoch nur auf den Grund des Anspruchs beschränken. Das Zwischenurteil war daher unzulässig.
Inhaltliche Unbestimmtheit des Schenkungsteuerbescheids: Ein Steuerbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Werden mehrere Erwerbe in einem Bescheid besteuert, ist für jeden Erwerb eine gesonderte Steuerfestsetzung erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn die einzelnen Erwerbe unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen oder ihr rechtliches Schicksal (z.B. Verjährung) unterschiedlich sein kann.
Unwirksamkeit des Bescheids: Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt die Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe in einem Betrag zusammengefasst, ohne die Steuer für jeden einzelnen Erwerb aufzuschlüsseln. Dies war unzulässig, da die einzelnen Erwerbe unterschiedlichen Steuersätzen unterlagen. Der Bescheid war daher unwirksam.
Keine Heilung durch Einspruchsentscheidung: Auch die Einspruchsentscheidung heilte den Mangel nicht, da das Finanzamt auch hier die Steuer nur in einem Gesamtbetrag festsetzte.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht die Bedeutung der inhaltlichen Bestimmtheit von Steuerbescheiden.
Werden mehrere Erwerbe in einem Bescheid besteuert, muss die Steuer für jeden einzelnen Erwerb gesondert festgesetzt werden.
Andernfalls ist der Bescheid unwirksam.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.