Inhalts- und Ausübungskontrolle eines nach Trennung geschlossenen Ehevertrages

November 27, 2025

Inhalts- und Ausübungskontrolle eines nach Trennung geschlossenen Ehevertrages

OLG Koblenz, Beschluss vom 2.4.2025 – 13 UF 398/24

Streit um einen Ehevertrag nach der Trennung

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen wichtigen Beschluss gefasst. Es ging um die Frage, ob ein Ehevertrag gültig ist oder nicht. Besonders wichtig war dabei, dass das Paar sich schon getrennt hatte, bevor es den Vertrag unterschrieb. Auch die Krankheit der Ehefrau spielte eine große Rolle.

Was ist passiert?

Ein Ehepaar hatte im Jahr 2016 geheiratet. Die Frau litt schon vor der Hochzeit an Multipler Sklerose (MS). Das Paar bekam zwei Kinder. Im Sommer 2022 trennten sich die beiden. Die Kinder blieben beim Vater.

Fast ein Jahr nach der Trennung, im Mai 2023, gingen beide zum Notar. Sie unterschrieben eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. Das ist ein Vertrag, der regelt, wie es nach der Scheidung weitergeht. In diesem Vertrag verzichteten beide auf gegenseitige Ansprüche:

  • Es sollte keinen Unterhalt geben (außer für die Kinderbetreuung, falls nötig).
  • Es sollte keinen Ausgleich der Rentenansprüche geben (Versorgungsausgleich).
  • Es sollte keinen Ausgleich des Vermögens geben (Zugewinnausgleich).

Später wollte die Frau diesen Vertrag nicht mehr akzeptieren. Sie sagte, der Vertrag sei ungültig. Ihr Argument war, dass sie krank sei und unter Druck gestanden habe. Sie fühlte sich vom Mann übervorteilt. Sie wollte nun doch Unterhalt und einen Ausgleich der Renten.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht in Koblenz entschied gegen die Frau. Der Vertrag bleibt gültig. Die Richter erklärten ausführlich, warum das so ist.

1. Keine Sittenwidrigkeit Ein Vertrag ist „sittenwidrig“, wenn er extrem unfair ist und ein Partner den anderen ausnutzt. Das Gericht sah das hier nicht so.

  • Die Frau ist Justizfachwirtin und Beamtin. Sie kennt sich grob mit rechtlichen Dingen aus.
  • Sie hatte den Entwurf des Vertrags 14 Tage lang zur Prüfung vorliegen.
  • Sie war nicht in einer direkten Notlage. Sie arbeitete Vollzeit und verdiente ihr eigenes Geld.
  • Dass sie krank ist, wussten beide schon vor der Ehe. Es war kein neues, überraschendes Risiko.

2. Kein Überrumpelungseffekt Oft werden Verträge gekippt, wenn ein Partner den anderen unter Druck setzt. Hier lag die Trennung aber schon fast ein Jahr zurück. Die Frau wusste, dass die Ehe vorbei ist. Sie konnte klar denken und handeln. Es gab keine psychische Zwangslage, die der Mann ausgenutzt hätte.

Inhalts- und Ausübungskontrolle eines nach Trennung geschlossenen Ehevertrages

3. Finanzielle Sicherheit Das Gericht prüfte, ob die Frau durch den Verzicht arm werden würde. Das war nicht der Fall. Da sie verbeamtet ist, bekommt sie im Alter oder bei Dienstunfähigkeit eine staatliche Pension. Diese ist hoch genug, um davon zu leben. Sie ist also nicht auf die Rente des Mannes angewiesen. Auch wenn ihre Krankheit schlimmer wird, ist sie durch den Staat abgesichert.

Wichtige rechtliche Lehren für Laien

Aus diesem Urteil lassen sich allgemeine Regeln ableiten:

  • Vertragsfreiheit: Eheleute dürfen fast alles vertraglich regeln. Das Gesetz erlaubt es, auf Unterhalt oder Rentenausgleich zu verzichten.
  • Keine Inhaltskontrolle nach Trennung: Wenn ein Paar sich bereits getrennt hat, gelten strengere Maßstäbe für eine Änderung des Vertrags. Man kann nicht später sagen: „Jetzt haben sich die Umstände geändert.“ Denn bei der Unterschrift wussten beide schon, dass die Ehe gescheitert ist.
  • Krankheit allein reicht nicht: Nur weil jemand krank ist (auch psychisch belastet), ist er nicht automatisch geschäftsunfähig. Wer Verträge unterschreibt, muss sich an sie halten, solange er versteht, was er tut.
  • Berufliche Situation: Wer finanziell auf eigenen Beinen steht (wie hier die Beamtin), wird vom Gericht als starker Verhandlungspartner angesehen. Es ist schwerer, sich später auf eine „Schwächeposition“ zu berufen.

Kommentar eines Experten

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Grziwotz lobt das Urteil. Er kritisiert, dass Gerichte in letzter Zeit zu oft Verträge für ungültig erklärt haben. Er betont, dass erwachsene Menschen Verträge schließen dürfen, auch wenn diese für eine Seite nachteilig sind. Solange niemand zu einer Unterschrift gezwungen wird und keine absolute Notlage ausgenutzt wird, muss der Vertrag gelten. Eine Krankheit wie MS führt nicht automatisch dazu, dass man keine vernünftigen Entscheidungen mehr treffen kann.

Fazit: Der Vertrag ist wirksam. Die Frau bekommt keinen zusätzlichen Unterhalt und keine Anteile an der Rente des Mannes. Beide müssen mit den Folgen ihrer Unterschrift leben.

RA und Notar Krau

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