Inkrafttreten einer Umwandlungsverordung während des Grundbuchbeschwerdeverfahrens
BGH (V. Zivilsenat), Beschluss vom 28.11.2024 – V ZB 24/23
Vorinstanzen:
AG Neukölln, Entscheidung vom 18.10.2021 – 47 NK-7674 –
KG, Entscheidung vom 28.03.2023 – 1 W 404/21 –
Worum ging es?
Eine Grundstückseigentümerin in Berlin wollte ihr bebautes Grundstück in einzelne Wohnungen (Wohnungs- und Teileigentum) aufteilen und diese Teilung im Grundbuch eintragen lassen. Das ist der amtliche Akt, der die Teilung erst wirksam macht.
Das Problem:
Der BGH hat die Beschwerde der Eigentümerin zurückgewiesen.
Die Kernthemen:
Das Ergebnis: Die Eigentümerin muss nun die Genehmigung nach $\$ 250$ BauGB beibringen, obwohl diese Regelung beim ursprünglichen Antrag noch nicht existierte.
Fazit:
Dieser Beschluss ist wichtig, weil er bestätigt: Wenn das Grundbuchamt einen Antrag zurecht wegen fehlender Unterlagen (hier: Abgeschlossenheitsbescheinigung) zurückweist, verliert der Antragsteller den Prioritätsschutz des ursprünglichen Antragsdatums. Die Nachreichung fehlender Unterlagen im späteren Beschwerdeverfahren ist dann rechtlich ein „Neubeginn“ und unterliegt den aktuell geltenden Gesetzen. Besonders relevant in Städten mit Umwandlungsverboten!
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