Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO
Zugang der Kündigungserklärung
BAG 6 AZR 665/15
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Insolvenzkündigung auch vor Dienstantritt zulässig ist
und die Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO mit dem Zugang der Kündigungserklärung beginnt.
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wurde bei einer GmbH als Direktor eingestellt und gleichzeitig zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bestellt.
Noch vor Dienstantritt bei der Tochtergesellschaft wurde über das Vermögen beider Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Muttergesellschaft kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung.
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Klage ab.
Es entschied, dass die Kündigung wirksam ist.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die weitreichenden Kündigungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters.
Auch Arbeitsverhältnisse, die noch nicht angetreten wurden, können in der Insolvenz gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.