
Viele Menschen nutzen Instagram täglich und teilen dort ihr Leben mit anderen. Doch was passiert, wenn ein solcher Post plötzlich vor Gericht eine Rolle spielt? Dies betrifft häufig Streitigkeiten um Beleidigungen, Urheberrechtsverletzungen oder Beweise in Schadensersatzfällen. Die Unsicherheit ist groß: Kann man einen einfachen Screenshot vor Gericht überhaupt verwenden? Was muss man beachten, um mit einem Instagram-Post erfolgreich zu bestehen?
Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt verschiedene Beweismittel. Dazu gehören der Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und die Parteivernehmung2. Instagram-Posts fallen in der Regel unter den Augenscheinbeweis nach Paragraf 371 ZPO2. Das bedeutet: Das Gericht betrachtet den Post oder einen Screenshot direkt und bildet sich daraus eine Überzeugung.
Ein Screenshot ist ein elektronisches Dokument4. Ohne qualifizierte elektronische Signatur unterliegt er der freien Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO15. Das Gericht prüft also im Einzelfall, ob der Screenshot echt und unverändert ist. Dabei berücksichtigt das Gericht, dass Screenshots erfahrungsgemäß vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten ausgesetzt sind1. Ein pauschales Bestreiten reicht jedoch nicht aus – der Gegner muss konkrete Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit des Screenshots vorbringen1.
Besonders wichtig: Instagram-Posts haben keinen Ansprich auf Echtheit nach Paragraf 371a Abs. 1 ZPO6. Diese Vorschrift gilt nur für elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur. Instagram-Posts verfügen in der Regel über keine solche Signatur. Zudem ist ein Instagram-Konto nicht zwangsläufig einer bestimmten Person zuordenbar, da die Anmeldung oft über eine E-Mail-Adresse erfolgt6. Dies erschwert den Beweis zusätzlich.
Die Situation: Ein Nutzer veröffentliche einen beleidigenden Kommentar unter dem Foto einer anderen Person. Der Betroffene macht einen Screenshot und möchte diesen im Prozess gegen den Verfasser verwenden.
Die rechtliche Lösung: Der Screenshot kann als Beweismittel dienen, muss aber durch weitere Umstände gestützt werden1. Das Gericht prüft, ob der Kommentar tatsächlich vom angeblichen Verfasser stammt. Hier helfen Zeugenaussagen von Personen, die den Kommentar ebenfalls gesehen haben. Auch der Zeitpunkt der Dokumentation ist entscheidend. Je früher der Screenshot nach dem Posting erstellt wurde, desto höher ist seine Beweiskraft. Der Verfasser kann den Screenshot nur mit konkreten Tatsachen angreifen – etwa durch den Nachweis, dass sein Account zum fraglichen Zeitpunkt gehackt war1.
Die Situation: Ein Fotograf findet eines seiner Fotos auf Instagram, ohne dass er dafür erlaubt wurde. Der Nutzer hat das Foto einfach heruntergeladen und erneut gepostet. Der Fotograf möchte nun Schadensersatz fordern und den Post als Beweis nutzen.
Die rechtliche Lösung: Der Screenshot des Posts ist ein zulässiges Beweismittel1. Zusätzlich sollte der Fotograf jedoch das Originalfoto mit seinen Metadaten vorlegen. Diese Metadaten enthalten oft Informationen über den Ersteller und das Erstellungsdatum. Auch hier ist eine schnelle Dokumentation wichtig. Der Beweisgegner kann bestreiten, dass er das Foto selbst hochgeladen hat. Dann muss der Fotograf darlegen, dass keine andere Person Zugriff auf seinen Account hatte7. Das Gericht würdigt alle Umstände frei und entscheidet nach Paragraf 286 ZPO1.
Die Situation: Nach einem Verkehrsunfall behauptet ein Fahrer, er sei zum Unfallzeitpunkt gar nicht am Unfallort gewesen. Er verweist auf eine Instagram-Story, die ihn gleichzeitig an einem anderen Ort zeigt. Der Gegner zweifelt an der Echtheit der Story.
Die rechtliche Lösung: Instagram-Stories sind besonders kritisch, da sie nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden1. Hier ist ein Screenshot oft die einzige Möglichkeit zur Beweissicherung1. Das Gericht prüft den Screenshot besonders sorgfältig, da Stories manipuliert sein können3. Hilfreich sind Zeugen, die die Story ebenfalls gesehen haben. Auch der Zeitpunkt des Screenshots ist entscheidend. Wurde er erstellt, während die Story noch online war, steigt die Beweiskraft. Das Gericht berücksichtigt zudem, dass Nachrichten bei Apps gelöscht werden können3. Ein Screenshot kann die Beweisführung erleichtern, hat aber nur eingeschränkten Beweiswert3.
Sichern Sie verdächtige Instagram-Posts sofort durch einen Screenshot. Notieren Sie sich dabei Zeitpunkt und Datum genau3. Dies ist besonders wichtig bei Instagram-Stories, die nach 24 Stunden verschwinden1. Suchen Sie nach Zeugen, die den Post ebenfalls gesehen haben. Ihre Aussagen stärken Ihre Beweisführung erheblich3.
Speichern Sie auch Metadaten und zusätzliche Informationen wie den Profilnamen, die Follower-Zahl oder den Zeitpunkt des Postings4. Dokumentieren Sie den gesamten Kontext des Posts – also auch Kommentare und Reaktionen anderer Nutzer8. Achten Sie darauf, dass Ihr Screenshot vollständig ist und alle relevanten Informationen enthält9.
Bei komplexen Fällen oder wenn hohe Summen auf dem Spiel stehen, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die rechtliche Bewertung von Social-Media-Beweisen erfordert Erfahrung und Fachwissen. Ein einziger Fehler bei der Beweissicherung kann den Verlust des Prozesses bedeuten.
Die Beweisführung mit Instagram-Posts ist oft kompliziert und voller Fallstricke. Gerichte bewerten solche Beweismittel unterschiedlich, und der Ausgang hängt von vielen Faktoren ab. Haben Sie einen Rechtsstreit, bei dem ein Instagram-Post eine Rolle spielt? Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe zu suchen.
Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr steht Ihnen bundesweit zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall gründlich und beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Beweissicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre rechtliche Situation.
Ja, ein Screenshot ist grundsätzlich als Beweismittel im Zivilprozess zulässig1. Das Gericht bewertet ihn jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO1. Ein einfacher Screenshot reicht oft nicht aus – Sie sollten zusätzliche Beweise wie Zeugenaussagen oder Metadaten vorlegen3.
Die Echtheit eines Instagram-Posts ist oft schwer zu beweisen6. Helfen können Zeugenaussagen von Personen, die den Post ebenfalls gesehen haben3. Auch der Zeitpunkt der Dokumentation ist wichtig – je früher der Screenshot erstellt wurde, desto höher ist seine Beweiskraft. Der Beweisgegner kann die Echtheit nur mit konkreten Tatsachen bestreiten1.
Sichern Sie eine Instagram-Story sofort durch einen Screenshot1. Notieren Sie sich exakt, wann Sie den Screenshot erstellt haben. Suchen Sie nach Zeugen, die die Story ebenfalls gesehen haben3. Das Gericht prüft solche Beweise besonders sorgfältig, da Stories manipuliert sein können3.
In der Regel nein – Instagram-Posts sind keine Urkunden im Sinne der ZPO10. Sie werden als Augenscheinobjekte behandelt und unterliegen der freien Beweiswürdigung15. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist – was bei Instagram-Posts praktisch nie vorkommt11.
Der Gegner kann den Screenshot nicht einfach pauschal bestreiten1. Er muss konkrete Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit vorbringen1. Das kann etwa der Nachweis sein, dass der Account gehackt war oder dass der Screenshot manipuliert wurde7. Ohne solche konkreten Tatsachen bleibt der Screenshot als Beweismittel erhalten.
Zitiernachweise:
1
Pickenpack – BeckOK IT-Recht | ZPO Paragraf 286 Rn. 24-26
2
Köhler, Feddersen – Köhler/Feddersen | UWG Paragraf 12 Rn. 1.66
3
Schwarz – Hoeren/Sieber/Holznagel MMR-HdB | Teil 13.2 Beweisqualität elektronischer Dokumente Rn. 50-52
4
Pickenpack – BeckOK IT-Recht | ZPO Paragraf 371 Rn. 1, 2
5
Schwarz – Hoeren/Sieber/Holznagel MMR-HdB | Teil 13.2 Beweisqualität elektronischer Dokumente Rn. 18, 19
6
Schwarz, B. E. Brisch, K. M. Brisch – Hoeren/Sieber/Holznagel MMR-HdB | Teil 13.2 Beweisqualität elektronischer Dokumente Rn. 53
7
Aus den Gründen
8
BGH VI ZR 26/21
9
Pickenpack – BeckOK IT-Recht | ZPO Paragraf 286 Rn. 24-26
10
Glossner – Leupold/Wiebe/Glossner | Teil 18. Verfahrens- und Prozessführung, alternative Streitbeilegung Rn. 79-81
11
Paragraf 371a ZPO
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