Irreführende Firmenbezeichnung
OLG Düsseldorf 3 Wx 49/24
Beschluss vom 3.5.2024
Sachverhalt:
Die Antragstellerin (Bet.) wollte ihre Firma von „Handwerkerservice A.-UG (haftungsbeschränkt)“ in „Unternehmensbündnis NRW UG (haftungsbeschränkt)“ ändern.
Das Registergericht beanstandete die neue Bezeichnung als irreführend und forderte die Bet. auf, diese zu ändern.
Die Bet. lehnte ab, woraufhin das Registergericht die Sache dem OLG Düsseldorf vorlegte.
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf gab der Beschwerde der Bet. statt, da das Registergericht eine Zwischenverfügung erlassen hatte, anstatt den Antrag direkt zurückzuweisen.
In der Sache selbst bestätigte das OLG jedoch die Auffassung des Registergerichts, dass die gewünschte Firmenbezeichnung irreführend ist.
Gründe:
Zusätzliche Anmerkungen:
Relevanz der Entscheidung:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf bekräftigt die Rechtsprechung zur Irreführung durch Firmenbezeichnungen
und stellt klar, dass auch die Bezeichnung „Unternehmensbündnis“ für ein Einzelunternehmen irreführend ist.
Sie dient als wichtiger Hinweis für Unternehmen und Registergerichte bei der Beurteilung von Firmennamen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.