Irrtum über Rechtsfolgen Erbausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

Mai 23, 2018

Irrtum über Rechtsfolgen Erbausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

OLG Düsseldorf I-3 Wx 173/17

RA und Notar Krau

Der vorliegende Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 173/17, befasst sich mit einem Erbscheinsverfahren, in dem die zentrale Frage behandelt wird,

ob die Anfechtung einer Erbausschlagung aufgrund eines Irrtums über die Rechtsfolgen wirksam ist.

Sachverhalt:

Die Beteiligten in diesem Verfahren sind die Ehefrau, der Sohn und die Schwester des Erblassers.

Der Sohn des Erblassers (Beteiligter zu 2) schlug die Erbschaft zunächst aus, da er annahm, dass das gesamte Erbe seiner Mutter (Beteiligte zu 1) zufallen würde.

Später focht er diese Ausschlagung an, weil er sich über die Existenz der Schwester seines Vaters (Beteiligte zu 3) irrte.

Irrtum über Rechtsfolgen Erbausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

Der Sohn glaubte, seine Mutter würde Alleinerbin sein, wenn er und seine minderjährige Tochter das Erbe ausschlagen würden.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:

Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Erbscheinsantrag der Schwester des Erblassers (Beteiligte zu 3) zurückzuweisen ist,

da die Anfechtung der Erbausschlagung durch den Sohn (Beteiligter zu 2) und seine Ehefrau wirksam war.

Es lag ein relevanter Inhaltsirrtum vor, da die Ehefrau des Sohnes nicht wusste, dass der Erblasser noch eine Schwester hatte

und daher irrtümlich annahm, die Ausschlagung würde das gesamte Erbe der Mutter zufallen lassen.

Dieser Irrtum über die unmittelbaren und wesentlichen Wirkungen der Ausschlagung berechtigt zur Anfechtung.

Rechtsfrage:

Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Erbausschlagung

einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB darstellt.

Irrtum über Rechtsfolgen Erbausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

Diese Entscheidung hebt die komplexen rechtlichen Erwägungen hervor, die bei der Anfechtung einer Erbausschlagung zu beachten sind,

insbesondere die Unterscheidung zwischen einem unbeachtlichen Motivirrtum und einem relevanten Inhaltsirrtum.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

April 18, 2025
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der LebensgefährtinRA und Notar KrauDas Urteil des Oberlandesgerichts Karlsr…
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

April 16, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen EhepartnerOLG Schleswig, Urteil vom 1…
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

April 16, 2025
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen ErbvertragsRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat mit Bes…