Ist der Nachlasspfleger zuständig für die Erfüllung von Vermächtnissen?

Oktober 16, 2025

Ist der Nachlasspfleger zuständig für die Erfüllung von Vermächtnissen?

Ja, die Erfüllung von Vermächtnissen gehört grundsätzlich zu den Aufgaben eines Nachlasspflegers.

Hier die wichtigsten Punkte zur Zuständigkeit:

Vertretung der unbekannten Erben:

Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, um den Nachlass zu sichern und zu verwalten, solange die Erben noch unbekannt sind oder die Erbschaft noch nicht angenommen wurde. Er handelt dabei anstelle der unbekannten Erben.

Nachlassverbindlichkeit:

Ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) ist eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB), also eine Schuld des Nachlasses, die eigentlich vom Erben zu erfüllen wäre.

Aufgabe des Nachlasspflegers:

Da der Nachlasspfleger die Erben vertritt und den Nachlass verwaltet, ist er im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben dafür zuständig, auch die Vermächtnisse zu erfüllen (oder Vermächtnisansprüche abzuwehren), sofern sie fällig und eindeutig sind und der Nachlass ausreichend ist. Er „gibt Nachlassgegenstände gegenüber Dritten heraus (Vermächtnis)“.

Vorsicht bei unklarer Lage:

Falls die Erben voraussichtlich bald ermittelt werden können oder die Rechtslage des Vermächtnisses unklar ist, kann es ratsam sein, nicht voreilig zu handeln.

Zusammenfassung der Rolle des Nachlasspflegers

Aspekt

Rolle des Nachlasspflegers

Hauptzweck

Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bis zur Ermittlung/Annahme der Erbschaft.

Ist der Nachlasspfleger zuständig für die Erfüllung von Vermächtnissen?

Vermächtnisse

Erfüllung der Vermächtnisse (als Nachlassverbindlichkeiten) anstelle der unbekannten Erben.

Vertretung

Vertretung der unbekannten Erben nach außen (gerichtlich und außergerichtlich).

Weitere Aufgaben

Inventarisierung, Begleichung laufender Schulden (z.B. Bestattungskosten), Ermittlung der Erben.

Wichtig:

Der Nachlasspfleger wird nur zur Überbrückung eingesetzt. Sobald die Erben feststehen und die Erbschaft angenommen haben, gibt der Pfleger den Nachlass an diese heraus, und die Erben übernehmen die weiteren Aufgaben, einschließlich der noch ausstehenden Erfüllung von Vermächtnissen.

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