Ist der Nachlassverwalter zuständig für die Erfüllung von Vermächtnissen?
Ja, die Erfüllung von Vermächtnissen gehört zu den Aufgaben eines Nachlassverwalters.
Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den oder die Erben. Im deutschen Erbrecht gelten Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB.
Die zentrale Aufgabe des Nachlassverwalters ist die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses sowie die Begleichung aller Nachlassschulden (Nachlassverbindlichkeiten).
Bevor der Nachlass an die Erben verteilt wird, muss der Nachlassverwalter die Nachlassverbindlichkeiten begleichen. Da Vermächtnisse zu diesen Verbindlichkeiten zählen, ist der Nachlassverwalter dafür zuständig, sie aus dem Nachlass zu erfüllen.
Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung wird die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt.
Der Nachlassverwalter sorgt dafür, dass alle Gläubiger (zu denen auch Vermächtnisnehmer zählen, solange ihr Anspruch noch nicht erfüllt ist) aus der Erbmasse befriedigt werden, bevor ein eventueller Überschuss an die Erben verteilt wird.
Gilt als Nachlassverbindlichkeit.
Erstellung eines Verzeichnisses der Nachlassverbindlichkeiten, das auch die Vermächtnisse umfasst.
Begleichung bzw. Erfüllung der Vermächtnisse aus dem Nachlass.
Gewährleistung einer geordneten Abwicklung und Schutz der Erben vor der persönlichen Haftung für Nachlassschulden.
Während der Nachlassverwalter primär die Gläubigerinteressen und die Haftungsbeschränkung der Erben im Blick hat, ist der Testamentsvollstrecker in erster Linie dafür zuständig, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen, wozu ebenfalls die Erfüllung von Vermächtnissen gehört.
Im Falle einer Nachlassverwaltung übernimmt der Nachlassverwalter die Verfügungsgewalt und die Aufgabe der Schuldenregulierung, die die Vermächtniserfüllung einschließt.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Unterschieden zwischen einem Nachlassverwalter und einem Testamentsvollstrecker haben oder wissen möchten, welche Schritte als Nächstes bei einer Nachlassverwaltung anstehen, helfe ich Ihnen gerne weiter.