durch Vorvermächtnis eingeräumtes Wohnungsrecht – Berechnung Pflichtteil OLG Koblenz 12 U 107/20
Sachverhalt:
Die Klägerin machte Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend, die Alleinerbin nach ihrer Mutter war.
Streitpunkt war die Berücksichtigung eines der Beklagten im Testament eingeräumten Wohnungsrechts bei der Berechnung des Pflichtteils.
Das Landgericht hatte die Beklagte zur Zahlung des Pflichtteils verurteilt, ohne das Wohnungsrecht zu berücksichtigen.
Problematik:
Entscheidung des OLG Koblenz:
Das OLG Koblenz wies die Berufung der Beklagten zurück.
Das Wohnungsrecht war bei der Berechnung des Pflichtteils nicht zu berücksichtigen.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht den Vorrang des Pflichtteilsanspruchs gegenüber Vermächtnissen und die Möglichkeit der Verwertung von Nachlassgegenständen zur Befriedigung des Pflichtteilsanspruchs.
Er zeigt auf, dass der Erbe auch bei einem beschränkten Recht über den Nachlassgegenstand verfügen kann und dass treuwidriges Verhalten die Berufung auf die Unmöglichkeit der Verwertung ausschließt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.