Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit möglich?

Juli 22, 2024

Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit möglich?

Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit ist möglich.

Nach Paragraf 622 Absatz 3 BGB kann die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit auf zwei Wochen verkürzt werden.

Die Vereinbarung einer Probezeit und die verkürzte Kündigungsfrist müssen jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Die Probezeit muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsvertrags stehen, insbesondere bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Während der Wartezeit des Paragraf 1 Absatz 1 KSchG gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer in der Regel noch am letzten Tag der Wartefrist ordentlich kündigen

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist auch dann möglich, wenn keine objektiven Gründe für die Kündigung vorliegen

Von RA und Notar Krau

Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit möglich?

Die Probezeit ist im deutschen Arbeitsrecht in Paragraf 622 Abs. 3 BGB geregelt. Sie dient dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gegenseitig kennenlernen und prüfen können, ob sie zueinander passen.

Hier die wichtigsten Punkte zur Probezeit:

Dauer:

  • Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann die Probezeit höchstens sechs Wochen dauern, wenn kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Liegt ein sachlicher Grund vor, darf die Probezeit auch hier sechs Monate betragen.

Kündigung:

  • Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.  
  • Es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Verlängerung:

  • Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht möglich, auch nicht im Falle von Krankheit des Arbeitnehmers.

Wichtige Hinweise:

  • Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
  • Während der Probezeit gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie nach der Probezeit, z. B. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Eine Kündigung in der Probezeit ist zwar leichter möglich, aber nicht ohne weiteres rechtmäßig. Sie darf z. B. nicht diskriminierend sein.

Zusätzliche Informationen:

  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Vereinbarung einer Probezeit.
  • In manchen Tarifverträgen können abweichende Regelungen zur Probezeit gelten.

Tipp:

  • Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig durch, um die genauen Regelungen zur Probezeit zu kennen.
  • Bei Fragen zur Probezeit wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge