Ist eine mündliche Abmahnung im Arbeitsrecht wirksam?
Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie ist wichtig, weil eine Abmahnung oft Voraussetzung für eine Kündigung ist. Im Folgenden erfahren Sie, was eine Abmahnung ist, welche Form sie haben muss und ob eine mündliche Abmahnung genügt.
Eine Abmahnung ist eine ernste Warnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie bedeutet: Sie haben gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen. Der Arbeitgeber fordert Sie auf, das Verhalten zu ändern. Gleichzeitig droht er an, dass es im Wiederholungsfall zu weiteren Konsequenzen kommen kann – zum Beispiel zu einer Kündigung
Eine Abmahnung hat drei wichtige Funktionen:
1. Sie rügt ein bestimmtes Fehlverhalten.
2. Sie warnt den Arbeitnehmer und zeigt die Folgen bei erneutem Fehlverhalten auf.
3. Sie dokumentiert den Sachverhalt für spätere Streitigkeiten
Gibt es eine gesetzliche Formvorschrift für die Abmahnung?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für die Abmahnung vor. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Es gibt keine Pflicht, die Abmahnung aufzuschreiben. Der Arbeitgeber kann Sie also auch im Gespräch abmahnen
Ist eine mündliche Abmahnung wirksam?
Ja, eine mündliche Abmahnung ist grundsätzlich wirksam. Das bedeutet: Auch wenn der Arbeitgeber Sie nur im Gespräch abmahnt, erfüllt das die rechtlichen Anforderungen. Es ist nicht nötig, dass die Abmahnung schriftlich erfolgt
Was spricht für eine schriftliche Abmahnung?
Trotzdem ist es für den Arbeitgeber sinnvoll, die Abmahnung schriftlich zu erteilen. So kann er später beweisen, dass und warum er Sie abgemahnt hat. Im Streitfall ist das wichtig. Bei einer mündlichen Abmahnung ist es oft schwer, den genauen Inhalt und das Datum nachzuweisen
Egal ob mündlich oder schriftlich: Die Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
– Sie muss das Fehlverhalten genau beschreiben.
– Sie muss klar machen, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht mehr duldet.
– Sie muss darauf hinweisen, dass bei erneutem Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen – zum Beispiel eine Kündigung
Pauschale Aussagen wie „Sie sind unpünktlich“ reichen nicht. Der Arbeitgeber muss sagen, wann und wie Sie gegen Ihre Pflichten verstoßen haben
Was sagt die Rechtsprechung zur mündlichen Abmahnung?
Die Gerichte haben entschieden: Zur Erfüllung der Warnfunktion ist keine formell wirksame, also keine schriftliche Abmahnung erforderlich. Entscheidend ist, dass Sie als Arbeitnehmer erkennen können, dass Ihr Verhalten nicht akzeptiert wird und welche Folgen drohen
Auch eine mündliche Abmahnung kann diese Warnfunktion erfüllen.
Wenn die Abmahnung ungenau oder unberechtigt ist, kann sie unwirksam sein. Dann kann sie im Streitfall nicht als Grundlage für eine Kündigung dienen. Aber: Auch eine formell unwirksame oder nur mündliche Abmahnung kann Sie warnen. Sie wissen dann, dass der Arbeitgeber Ihr Verhalten nicht duldet
Wie kann der Zugang einer mündlichen Abmahnung bewiesen werden?
Das ist oft schwierig. Der Arbeitgeber muss im Streitfall beweisen, dass er Sie tatsächlich abgemahnt hat. Bei einer mündlichen Abmahnung fehlen oft Zeugen oder andere Beweise. Deshalb empfiehlt es sich für Arbeitgeber, die Abmahnung schriftlich zu dokumentieren oder Zeugen hinzuzuziehen
In manchen Bereichen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst, können besondere Vorschriften gelten. Dort kann es sein, dass eine Abmahnung schriftlich erfolgen muss oder der Arbeitnehmer vorher angehört werden muss
Im Normalfall, also in der Privatwirtschaft, gibt es aber keine solche Pflicht.
Wie sieht es in der Praxis aus?
In großen Unternehmen ist die schriftliche Abmahnung üblich. Das liegt daran, dass viele Vorgänge dokumentiert werden müssen. In kleinen Betrieben oder bei einfachen Verstößen kommt es häufiger zu mündlichen Abmahnungen
Was sollten Sie als Arbeitnehmer tun, wenn Sie mündlich abgemahnt werden?
Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Fragen Sie nach, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, damit Sie wissen, was Ihnen angelastet wird. So können Sie Missverständnisse vermeiden.
Eine mündliche Abmahnung ist im Arbeitsrecht grundsätzlich wirksam. Sie erfüllt die rechtlichen Anforderungen, wenn sie das Fehlverhalten genau beschreibt, eine Warnung ausspricht und auf mögliche Konsequenzen hinweist. Für den Arbeitgeber ist es aber oft besser, die Abmahnung schriftlich zu erteilen, um später Beweise zu haben. Sie als Arbeitnehmer sollten jede Abmahnung ernst nehmen – egal, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt