FG Kassel 1V 1165/17
Beschluss vom 26.10.2017
Ist Übertragung Grundstück gemischt-freigebige Zuwendung iSv §§ 1 I Nr 2 + 7 I Nr 1 ErbStG
Kernaussage:
Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids teilweise auszusetzen, da ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen.
Der Streitfall dreht sich um die Frage, ob die Übertragung eines Grundstücks eine gemischt-freigebige Zuwendung
darstellt und wie der Wert der Bereicherung des Empfängers zu ermitteln ist.
Hintergrund:
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass bei gemischten Schenkungen eine sorgfältige Prüfung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung erforderlich ist,
um den unentgeltlichen Anteil und damit die steuerpflichtige Bereicherung korrekt zu ermitteln.
Die Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG zur Kapitalisierung von Auflagen kann in solchen Fällen problematisch sein, insbesondere wenn der tatsächliche Verlauf von der ursprünglichen Annahme abweicht.
Das Gericht betonte die Bedeutung der bisherigen Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeitsrechnung und ließ die Revision zu, um die Klärung dieser Rechtsfragen zu ermöglichen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.