Jäger erschießt versehentlich Hund – Jagdschein weg
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall näherbringen. Es geht um einen Jäger, der seinen Jagdschein verlor.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße fällte dazu ein Urteil (Aktenzeichen: 4 K 758/06).
Worum ging es genau?
Ein Jäger war auf der Jagd. Er schoss auf ein Tier.
Später stellte sich heraus: Es war der Hund von Landwirten.
Die Besitzer zeigten den Jäger an.
Die Behörde zog daraufhin den Jagdschein des Mannes ein. Sie begründete dies damit, dass der Jäger nicht zuverlässig genug sei. Wer so unvorsichtig schießt, mit dem stimmt etwas nicht.
Was sagte der Jäger?
Der Jäger wehrte sich gegen den Entzug seines Jagdscheins. Er sagte, es sei ein Versehen gewesen.
In der Dämmerung habe er den Hund mit einem Wildschwein verwechselt. Dort, wo er schoss, seien auch Wildschweinspuren gewesen. Er versprach, in Zukunft besser aufzupassen.
Das Urteil des Gerichts
Das Gericht gab der Behörde Recht. Es wies die Klage des Jägers ab. Der Jagdschein bleibt eingezogen.
Das Gericht war der Meinung: Der Jäger hat grob fahrlässig gehandelt.
Der Hund stand auf einer Wiese und war gut sichtbar. Es war noch nicht sehr dunkel. Der Jäger hätte den Hund erkennen müssen. Er hätte vor dem Schuss genau hinsehen müssen.
Das ist eine wichtige Pflicht bei der Jagd. Wer so handelt, ist nicht zuverlässig genug für einen Jagdschein. Einmal so unvorsichtig zu sein, reicht aus, um den Jagdschein zu verlieren.
Auch wenn der Jäger danach nichts mehr falsch gemacht hat.
Was bedeutet das für Sie?
Dieser Fall zeigt: Bei der Jagd ist höchste Vorsicht geboten. Bevor Sie schießen, müssen Sie genau wissen, was vor Ihnen ist.
Ein Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur für das getroffene Tier. Sondern auch für Ihre Erlaubnis zur Jagd.
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.