Jäger erschießt versehentlich Hund – Jagdschein weg

Mai 18, 2025

Jäger erschießt versehentlich Hund – Jagdschein weg

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall näherbringen. Es geht um einen Jäger, der seinen Jagdschein verlor.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße fällte dazu ein Urteil (Aktenzeichen: 4 K 758/06).

Worum ging es genau?

Ein Jäger war auf der Jagd. Er schoss auf ein Tier.

Später stellte sich heraus: Es war der Hund von Landwirten.

Jäger erschießt versehentlich Hund – Jagdschein weg

Die Besitzer zeigten den Jäger an.

Die Behörde zog daraufhin den Jagdschein des Mannes ein. Sie begründete dies damit, dass der Jäger nicht zuverlässig genug sei. Wer so unvorsichtig schießt, mit dem stimmt etwas nicht.

Was sagte der Jäger?

Der Jäger wehrte sich gegen den Entzug seines Jagdscheins. Er sagte, es sei ein Versehen gewesen.

In der Dämmerung habe er den Hund mit einem Wildschwein verwechselt. Dort, wo er schoss, seien auch Wildschweinspuren gewesen. Er versprach, in Zukunft besser aufzupassen.

Das Urteil des Gerichts

Das Gericht gab der Behörde Recht. Es wies die Klage des Jägers ab. Der Jagdschein bleibt eingezogen.

Das Gericht war der Meinung: Der Jäger hat grob fahrlässig gehandelt.

Der Hund stand auf einer Wiese und war gut sichtbar. Es war noch nicht sehr dunkel. Der Jäger hätte den Hund erkennen müssen. Er hätte vor dem Schuss genau hinsehen müssen.

Das ist eine wichtige Pflicht bei der Jagd. Wer so handelt, ist nicht zuverlässig genug für einen Jagdschein. Einmal so unvorsichtig zu sein, reicht aus, um den Jagdschein zu verlieren.

Auch wenn der Jäger danach nichts mehr falsch gemacht hat.

Was bedeutet das für Sie?

Dieser Fall zeigt: Bei der Jagd ist höchste Vorsicht geboten. Bevor Sie schießen, müssen Sie genau wissen, was vor Ihnen ist.

Ein Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur für das getroffene Tier. Sondern auch für Ihre Erlaubnis zur Jagd.

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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