Jahresfrist zur Geltendmachung der Erbunwürdigkeit
OLG Koblenz 8 U 1467/02
Geltendmachung der Erbunwürdigkeit: Beginn der Jahresfrist mit Verkündung eines Strafurteils
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 13.02.2004 entschieden, dass die Jahresfrist zur Geltendmachung der Erbunwürdigkeit
mit der Verkündung des Strafurteils gegen den Erben beginnt, wenn der Anfechtungsgrund in einer Straftat besteht.
Der Fall:
Ein Mann wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt.
Die gemeinsame Tochter erhob daraufhin Klage gegen ihren Vater und machte dessen Erbunwürdigkeit geltend.
Der Vater argumentierte, die Klage sei verfristet, da die Jahresfrist zur Geltendmachung der Erbunwürdigkeit bereits mit dem Tod der Mutter begonnen habe.
Die Entscheidung:
Das OLG Koblenz entschied, dass die Klage nicht verfristet ist.
Die Jahresfrist beginne erst mit der Verkündung des Strafurteils zu laufen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Klage der Tochter war nicht verfristet.
Das Gericht erklärte den Vater für erbunwürdig.
Er war damit von der Erbfolge ausgeschlossen.
Wichtige Punkte:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.