Kann der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte aus einem Übergabevertrag für ein Hausanwesen auf sich überleiten?

März 22, 2026
Notar

Kann der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte aus einem Übergabevertrag für ein Hausanwesen auf sich überleiten?

Einleitung

Sie fragen, ob der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte, die Sie sich in einem Übergabevertrag für Ihr Haus vorbehalten haben, auf sich überleiten kann. Das bedeutet: Kann das Sozialamt dieses Recht übernehmen und selbst ausüben, wenn Sie Sozialhilfe bekommen?

Was ist ein Rücktrittsrecht?

Ein Rücktrittsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht, einen abgeschlossenen Vertrag wieder rückgängig zu machen. Das heißt: Sie können verlangen, dass das Haus wieder an Sie zurückgegeben wird und Sie im Gegenzug das erhaltene zurückgeben. Dieses Recht kann im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Es ist nicht automatisch an eine Person gebunden, sondern kann grundsätzlich auch auf andere übergehen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Was ist eine Überleitung?

Überleitung bedeutet, dass ein Anspruch, den Sie eigentlich selbst hätten, auf eine andere Person – hier den Sozialhilfeträger – übergeht. Das passiert, wenn Sie Sozialhilfe bekommen und eigentlich noch Ansprüche gegen andere haben, zum Beispiel aus einem Vertrag oder einer Schenkung. Der Sozialhilfeträger kann dann diese Ansprüche auf sich überleiten und selbst geltend machen, um die Kosten der Sozialhilfe zurückzuerhalten.

Wann kann der Sozialhilfeträger Rechte übernehmen?

Der Sozialhilfeträger kann Ansprüche übernehmen, wenn Sie Sozialhilfe bekommen und noch Forderungen gegen andere haben. Das ist zum Beispiel bei Rückforderungsrechten aus Schenkungen so. Der Träger kann dann verlangen, dass das verschenkte Haus wieder zurückgegeben wird, damit Sie wieder eigenes Vermögen haben und keine Sozialhilfe mehr brauchen.

Gilt das auch für Rücktrittsrechte?

Ob der Sozialhilfeträger auch ein Rücktrittsrecht übernehmen kann, hängt davon ab, wie das Rücktrittsrecht ausgestaltet ist. Nach der herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft sind Rücktrittsrechte grundsätzlich übertragbar, wenn sie nicht ausdrücklich als höchstpersönlich vereinbart wurden. Das heißt: Wenn im Vertrag nicht steht, dass nur Sie persönlich das Rücktrittsrecht ausüben dürfen, kann dieses Recht auch auf andere übergehen.

Wie läuft die Überleitung ab?

Der Sozialhilfeträger leitet das Recht durch eine besondere Erklärung auf sich über. Danach kann er das Rücktrittsrecht ausüben, so wie Sie es könnten. Das Ziel ist, dass das Haus wieder zurückgeholt wird, damit Sie nicht mehr bedürftig sind und keine Sozialhilfe mehr brauchen.

Kann der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte aus einem Übergabevertrag für ein Hausanwesen auf sich überleiten?

Was passiert nach dem Rücktritt?

Wenn der Sozialhilfeträger das Rücktrittsrecht ausübt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet: Das Haus fällt wieder an Sie zurück, und der andere Vertragspartner muss das Haus herausgeben. Der Sozialhilfeträger kann dann von Ihnen verlangen, dass Sie das Haus einsetzen, um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Gibt es Ausnahmen?

Eine Ausnahme gilt, wenn das Rücktrittsrecht ausdrücklich als höchstpersönlich vereinbart wurde. Das heißt: Im Vertrag steht, dass nur Sie selbst das Recht ausüben dürfen und niemand sonst. In diesem Fall kann das Sozialamt das Recht nicht übernehmen. Außerdem gibt es besondere Schutzvorschriften, zum Beispiel bei Altenteilsverträgen, die manchmal eine Überleitung ausschließen können.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte erkennen an, dass der Sozialhilfeträger Rückforderungsrechte und auch Rücktrittsrechte übernehmen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Rücktrittsrecht nicht höchstpersönlich ist. Die Rückabwicklung erfolgt dann zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Vertragspartner 

Was sollten Sie beachten?

  • Prüfen Sie Ihren Vertrag: Steht dort, dass das Rücktrittsrecht nur Ihnen persönlich zusteht? Dann kann es nicht übergeleitet werden.
  • Ist das Rücktrittsrecht nicht als höchstpersönlich bezeichnet, kann der Sozialhilfeträger es übernehmen.
  • Der Sozialhilfeträger kann das Recht nur in dem Umfang ausüben, wie Sie es selbst könnten.
  • Nach Ausübung des Rücktrittsrechts müssen Sie das Haus wieder einsetzen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Zusammenfassung

Der Sozialhilfeträger kann ein Rücktrittsrecht aus einem Übergabevertrag grundsätzlich auf sich überleiten, wenn Sie Sozialhilfe beziehen und das Recht nicht ausdrücklich als höchstpersönlich vereinbart wurde. Er kann dann das Rücktrittsrecht ausüben, um das Haus wieder zurückzuholen und Sie aus der Sozialhilfe zu bringen 

Was bedeutet das für Sie?

Sie sollten Ihren Übergabevertrag genau prüfen. Wenn Sie nicht möchten, dass das Sozialamt Ihr Rücktrittsrecht übernimmt, muss das Rücktrittsrecht ausdrücklich als höchstpersönlich vereinbart sein. Ansonsten kann der Sozialhilfeträger das Recht übernehmen und ausüben.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf, um Ihren Vertrag prüfen und sich individuell beraten zu lassen.

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