Kann ein unbestimmtes Erbbaurecht gelöscht werden?
OLG München 34 Wx 523/11
Beschluss v. 10.12.2012,
Löschung eines Erbbaurechts als inhaltlich unzulässig,
Eintragung auslegungsfähig
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 10. Dezember 2012 behandelt die Frage,
ob ein Erbbaurecht im Grundbuch wegen inhaltlicher Unbestimmtheit gelöscht werden kann.
Der Fall:
Im Grundbuch war für einen Beteiligten ein Erbbaurecht eingetragen.
Der Eigentümer des Grundstücks beantragte die Löschung des Erbbaurechts, da der Eintrag seiner Ansicht nach inhaltlich unbestimmt sei.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Das Erbbaurecht konnte nicht gelöscht werden, da es durch Auslegung des Eintrags hinreichend bestimmt war.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss zeigt, dass die Löschung eines Erbbaurechts wegen Unbestimmtheit nur in seltenen Fällen in Betracht kommt.
Durch Auslegung des Eintrags kann oft eine hinreichende Bestimmtheit erreicht werden.
Der Beschluss hat damit große praktische Bedeutung für die Sicherheit des Grundbuchverkehrs.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.